Folge 34 / BGH-Urteil, Kündigungsrechte & Beratungsfehler – Was Vermittler jetzt wissen müssen

Shownotes

Weitere Infos und alle Podcast-Folgen findet Ihr auch auf https://umdenken.diebayerische.de/biometrie2go/

Transkript anzeigen

00:00:00: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Steg reif beantworten kann.

00:00:13: Mein Kunde hat einen neuen Beruf, muss ich das dem Versicherer melden?

00:00:17: Meine Mandantin ist seit drei Jahren berufsunfähig.

00:00:23: Darf sie was dazu verdienen?

00:00:24: Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit? Ist das wirklich ein Entweder oder?

00:00:30: Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich viele Versicherungsvermittler. Wenn das

00:00:38: auch bei dir so ist, dann bist du hier genau richtig. Egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit,

00:00:45: Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung. Folge für Folge liefern wir in unserem Podcast

00:00:50: Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um die große Welt der Biometrie. Hier ist

00:00:56: Biometrie to go, dein akustisches Nachschlagewerk von und mit der Bayerischen.

00:01:01: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge Biometrie to go. Mein Name ist Nadine und ich bin

00:01:08: Biometrie-Spezialistin im Team der Bayerischen. Mit mir im Studio ist auch heute wieder Panos.

00:01:13: Hallo Panos. Hi Nadine. Ja in unserer letzten Folge haben wir über das Urteil des BGH zum Thema

00:01:20: Grundfähigkeitsversicherung gesprochen. Anscheinend beschäftigt das weiter viele unserer

00:01:25: Zuhörer. In der Tat. Also diese Folge hat schon jetzt das Potenzial, die meist angehörte Folge

00:01:32: unseres Podcast zu werden. Hat jetzt schon den fünften Platz erreicht. Ja krass, stimmt vor

00:01:37: allen Dingen auch, denn die Anzahl der Fragen, die uns erreicht haben, zeigt, dass dieses Thema

00:01:41: wahnsinnig interessant ist. Also lass uns doch unser Gespräch hier heute einfach fortführen.

00:01:46: Definitiv. Aber ich würde gerne kurz das zusammenfassen, was wir in der letzten Folge besprochen

00:01:52: haben. Du meinst so wie nach dem Motto, was bisher geschah. Ganz genau. Also im besagten BGH Urteil ging es

00:02:01: um einen Rechtsstreit zwischen der AXA und der Verbraucherzentrale Hamburg. In der Urteilsbegründung

00:02:09: gab es einen Hinweis zur Absicherung von Grundfähigkeiten. Ich zitiere mal kurz ASKOMPAKT,

00:02:15: dem Urteil zufolge könnte eine Grundfähigkeitsversicherung nicht als klassische Arbeitskraftab

00:02:23: Sicherung eingestuft werden, da sie ausschließlich definierte Grundfähigkeiten und nicht die

00:02:28: Arbeitskraft selbst absichert. So in der letzten Folge haben wir ausführlich die eine Seite dieser

00:02:35: Aussage beleuchtet. Nämlich die gesetzliche Regelung zur Berufs- und Fähigkeitsversicherung,

00:02:41: die kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers vorsieht, die gilt nicht automatisch für alle

00:02:47: Produkte die Absicherung gegen den Verlust von Grundfähigkeiten anbieten, weil bei denen eben

00:02:53: nicht die Arbeits- oder die Erwerbsunfähigkeit im Versicherungsfall auslöst, sondern der Verlust

00:02:59: von versicherten Grundfähigkeiten. Diese Hinweis wurde von unterschiedlichen Experten natürlich

00:03:05: unterschiedlich bewertet. Ich zitiere mal wieder ASKOMPAKT, das Urteil schafft damit Unsicherheiten

00:03:13: auch in Vermittlerkreisen. Diese letzte Aussage kann ich durchaus bestätigen. Heute wollen wir

00:03:19: über diese Unsicherheiten genau sprechen und ich glaube, wir können sie ausräumen. Ja gut,

00:03:24: dann lass uns mal mit den Fragen beginnen, oder? Viele Fragen sind nämlich ähnlich bzw. gehen

00:03:30: in dieselbe Richtung und ich habe sie natürlich thematisch sortiert. Viele unserer Zuhörer haben

00:03:35: um eine Klarstellung gebeten und zwar betrifft das BGH-Urteil nun die GF, also Grundfähigkeitsversicherung,

00:03:42: aus dem LV, also Lebensversicherungspot, Folio der Versicherer oder nicht. Diese Frage wurde

00:03:48: mir tatsächlich in den letzten Wochen oft auch telefonisch gestellt. Das kann ich bestätigen,

00:03:54: auch auf vielen Veranstaltungen wurde ich danach gefragt. Also nochmal und deutlich, das Urteil

00:04:01: beschäftigt sich mit einem Produkt aus dem Kompositbereich, also eine Sachversicherung. Bei

00:04:06: dem Produkt der AXA handelte sich um eine Multirente, die die Risikenumfall, Organschäden, einige

00:04:15: Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit abdecken. Die Solo-Grundfähigkeit als Lebensversicherungsprodukt

00:04:23: war nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits. Das war ein klares Statement, womit wir bei der

00:04:28: zweiten Frage wären. Jetzt zitiere ich gerne ein Marklaus Würzburg. Ich vermittle oft Grundfähigkeitsversicherung

00:04:35: auch die von der Bayerischen. Dankeschön. Alle Produkten, die ich empfehle, sind Lebensversicherungsprodukte.

00:04:42: Können die Versicherer diese Produkte einfach so kündigen? Diese Frage wurde auch vielen

00:04:47: Versicherern gestellt, und zwar nicht nur von spezialisierten Marklern, sondern auch von

00:04:52: der Fachpresse, wie zum Beispiel ASK Compact habe ich vorhin zitiert oder Pro-Kontra. Wir sprechen hier

00:04:58: von Produkten beziehungsweise Tarifen, die nach hart der Lebensversicherung gebaut wurden. In der

00:05:05: Lebensversicherung besteht kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers. Bei 11

00:05:12: V-Verträgen kann der Versicherer meines Wissens, also mögen mich die Juristen bitten,

00:05:17: schuldigen falls ich etwas über siehe, aber bei 11 V-Verträgen kann der Versicherer nur in

00:05:22: konkreten fällenden Vertrag kündigen. Zum einen bei Verletzung der vorvertragliche Anzeigepflicht.

00:05:29: Also der Leistungsfall ist innerhalb der gesetzlichen Friste eingetreten, der Versicherer prüft,

00:05:34: ob der Kunde die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt hat oder nicht. Eine objektive

00:05:40: Verletzung konnte nachgewiesen werden und da hat ja der Versicherer einige Gestaltungsrechte,

00:05:45: eines davon ist das Kündigungsrecht. Ein anderer Fall ist, wenn der Kunde eine Folgeprämie nicht

00:05:51: bezahlt. Ein dritte Fall, wo eine Kündigung möglich ist bei einer Lebensversicherung ist,

00:05:57: wenn eine Gefahrerhöhung eintritt, die der Versicherungsnehmer vertragswirtlich vorgenommen

00:06:04: hat. Wobei hier ist es nicht so einfach wie bei einer Sachversicherung, es ist an einigen

00:06:09: strengen Voraussetzungen gekoppelt und die wichtigste davon lautet, dass die Änderung eines Gefahrumstandes

00:06:16: ausdrücklich in den Versicherungsbedienungen als Gefahrerhöhung vereinbart sein muss. Sogar

00:06:24: für den Fall, dass der Versicherer feststellt, es gibt ohnewartete Weise einen höheren Leistungsbedarf

00:06:30: und die kalkulierte Prämie ist nicht ausreichend. Also das was wir aus dem Paragraph 163 VV

00:06:36: kennen, auch da kann der Lebensversicherer nicht so kündigen, sondern unter bestimmten

00:06:43: Voraussetzungen kann er die Prämie neu festsetzen. Jetzt nochmal meine Bitte an die Juristen,

00:06:49: entschuldigt falls ich etwas übersehen habe. Was anderes gibt auf alle Fälle für die Lebensversicherungs

00:06:54: Produkte, das VVG gibt es nicht her. Der einzige Weg für eine ordentliche Kündigung wäre, dass der

00:07:01: Versicherer in den Bedienungen der Grundfähigkeitenversicherung dort ein ordentliches Kündigungsrecht

00:07:08: schreibt. Das ist aber in den aktuell vorhandenen Tariffen überhaupt nicht der Fall. Ob natürlich

00:07:14: jetzt morgen oder übermorgen irgendein Versicherer in irgendeinem dann neuen Grundfähigkeitentarif

00:07:20: sich selbst ein ordentliches Kündigungsrecht einräumt, das kann man natürlich nicht wissen.

00:07:25: Wenn ein Versicherer das möchte, dann müssen seine Juristen prüfen, ob das in Einklang mit dem

00:07:31: VVG ist und ob das eine möglichen höchstrichterlichen Prüfung standhalten würde. Ja, man könnte

00:07:38: auch der Fachpreis entnehmen, dass einige Versicherer eine offizielle

00:07:42: Stellungnahme abgegeben haben und das haben wir ja auch gemacht. Ja, das haben wir tatsächlich

00:07:46: und auch über alle Kanäle informiert. Das würde ich ganz gerne mal kurz vorlesen,

00:07:51: was wir dazu geschrieben haben bzw. was wir auch nach außen gegeben haben. Unsere

00:07:56: selbstständigen GF-Tarife sind rechtlich als Lebensversicherung einzuordnen und wurden bewusst

00:08:02: in Anlehnung an die Berufsunfähigkeitsversicherung kurz BU gestaltet. Unsere AVB, also die allgemein

00:08:09: Versicherungsbedingungen sind entsprechend formuliert und übernehmen die relevanten

00:08:13: Versicherungsvertragsgesetzlichen Regelungen. Entscheidend, für uns als Versicherer besteht

00:08:19: kein ordentliches Königungsrecht, da dies nicht in unseren Bedingungen geregelt ist.

00:08:24: Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ja, super, sehr gut. Dann komme ich jetzt mal

00:08:30: zur nächsten Frage und hier zitiere ich den Makler Konstantin. "Parnos hat in der letzten Folge

00:08:35: angedeutet, dass im Kontext der Beratungen zur Grundfähigkeitsversicherung Beratungsfehler

00:08:40: entstehen können. Was genau hat er denn damit gemeint? Parnos tut mir leid und darfst schon

00:08:45: wieder etwas erklären." Also stimmt, das war mein Cliffhänger bei der letzten Folge,

00:08:50: so wie es aussieht, hat es funktioniert. Spaß bei Seite, lieber Konstantin, hier kommt die Antwort.

00:08:56: Also, wo kann sich ein Beratungsfeller einschleichen? Ich habe ja zwei Fälle vorbereitet. Der erste

00:09:05: Fall, der Kunde begehrt Versicherungsschutz für den Fall der Absicherung der Arbeitskraft.

00:09:11: Ich berate ihn zu BU und stelle fest, sei es jetzt aus finanziellen Gründen oder sei es aus

00:09:17: risikotechnischen Gründen, stelle ich auf alle Fälle fest, als der zuständige Vermittler,

00:09:23: dass eine BU nicht möglich ist. Dann kann ich und sollte ich eigentlich auch andere Produkte

00:09:29: besprechen, auch natürlich die Grundfähigkeitsversicherung. Der Fehler aus meiner Sicht wäre, dem Interessenten

00:09:36: nicht eindeutig zu erklären, dass mit der Grundfähigkeitsversicherung nicht die Arbeitskraft,

00:09:43: sondern konkret definierte körperliche oder geistige Fähigkeiten versichert sind. Wenn er eine

00:09:49: Grundfähigkeit verliert, kann das und Umständen seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, aber eben nur

00:09:56: kann, das muss es nicht. Und wie ich in der letzten Folge schon gesagt habe, sauber dokumentieren.

00:10:04: Das ist wichtig und daran scheitert es oft. Der zweite Fall, wo sich ein Beratungsfeller

00:10:09: sich einschleichen kann, ist aus meiner Sicht sogar die gefährlichere. Der Kunde hat schon einen

00:10:17: BU-Vertrag, unterstellen wir das und aus welcher Motivation auch immer und ich möchte es klarstellen,

00:10:23: ich unterstelle jetzt keine Bösenabsichten. Diese Vertrag, der BU-Vertrag wird gekündigt und

00:10:29: durch einen Grundfähigkeitenvertrag ersetzt. Diese Art der Umdeckung ist sehr gefährlich und kann

00:10:36: sogar zu einer sogenannten Quasideckung, die der Vermittler wirtschaftlich zu tragen führen,

00:10:43: oder halt seine Vermögenschernshaftigkeit. Ja, jetzt hast du eine neue Vokabel in die Runde

00:10:48: geschmissen, Panos. Möchtest du vielleicht auch die Quasideckung noch erklären? Sehr gerne.

00:10:52: Also nochmal von vorne. Der Kunde hat schon einen BU-Vertrag, diese wird gekündigt und an seiner

00:10:59: Stelle ein Grundfähigkeitenvertrag vermittelt. Soweit ist jetzt erstmal kein Schaden entstanden.

00:11:07: Lass uns mal über einen konkreten Fall sprechen, der sich vor ein paar Jahren auch vor Gericht

00:11:12: verhandelt wurde. Ich glaube, das war in Bamberg. Einige Zeit nach der Umdeckung von der BU zu

00:11:20: Grundfähigkeiten trat der Leistungsfall ein. Der Auslöser war, wie es hätte sein sollen,

00:11:27: eine schwerwiegende psychische Erkrankung, die tatsächlich zur Berufsunfähigkeit geführt hat

00:11:32: oder geführt hätte, wenn es der Vertrag geblieben wäre. Der Versicherte hat ja bei

00:11:38: seinem Grundfähigkeitenversicherer einen Leistungsantrag eingereicht und diese Leistungsantrag

00:11:45: wurde natürlich abgelehnt. Es war schlicht und ergreifend kein Versicherungsfall im Sinne

00:11:50: einer Grundfähigkeitenversicherung. Der Rechtsbeistand des Versicherten nahm dann den

00:11:57: Vermittlerinvisier. Er soll die Umdeckung empfohlen haben, er soll nicht ausreichend über die

00:12:03: Unterschiede zwischen BU und Grundfähigkeiten beraten haben. Er und dann natürlich bei der

00:12:11: Gerichtsverhandlung auch der Richter, die nahmen die Beratungsdokumentation unter die Lupe.

00:12:16: Diese war dürftig mit der Folge, dass der Vermittler die behauptete Fellberatung nicht

00:12:24: substanziiert bestreiten konnte. Das Urteil, um das abzukürzen, lautete quasi Deckung.

00:12:31: Das bedeutet, der Makler wurde verpflichtet, die Kundin im Wege des Schadensersatzes so zu stellen,

00:12:39: als ob die gekündigte BU nicht gekündigt worden wäre. Oder ganz vereinfacht gesagt,

00:12:46: der Vermittler ist jetzt der Versicherer dieser Kundin. Auch hier die Klarstellung,

00:12:53: damit wir uns jetzt nicht falsch verstehen, das, was ich gerade erzählt habe, ist keine

00:12:59: Argumentation gegen die Grundfähigkeitenversicherung, auf gar keinen Fall, sondern das ist eine

00:13:05: Argumentation für eine ordentlich durchgeführte und vor allem sauber dokumentierte Beratung und

00:13:12: Vermittlung. Die Pflicht des Vermittlers war die Unterschiede zwischen BU und GF, also wann

00:13:19: leistet welche und wann vor allem nicht ausführlich zu erklären und zu dokumentieren. Ja, das ist

00:13:26: echt immer wieder ein Thema. Es ist auch schon oft darauf hingewiesen, dass die Beratungsdokumentation

00:13:31: einfach unumgänglich ist und die vor allen Dingen auch so ausführlich wie möglich zu machen.

00:13:36: Ja, damit haben wir alle Fragen zum Thema Grundfähigkeitsversicherung beantwortet, oder?

00:13:41: Ich denke schon. Also ich würde gerne nur kurz zusammenfassen, ja, der Verlust der

00:13:48: Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit ist kein unmittelbare Leistungsauslösung in der

00:13:53: Grundfähigkeitenversicherung. Die Grundfähigkeitenversicherung leistet nur bei Verlust von

00:13:58: versicherten Grundfähigkeiten. Und ja, man muss unterscheiden, Grundfähigkeitenversicherung

00:14:04: als Sachversicherung kann vom Versicherer gekündigt werden. Im LV-Bereich sieht die

00:14:10: Welt ganz anders aus. Hier kann der Versicherer nicht kündigen, es sei denn, dass würde in

00:14:15: den Versicherungsbedienungen stehen und stand heute stets bei keinem Anbieter drin. Also keine

00:14:21: Verunsicherung nötig, lieber Kolleginnen und Kollegen da draußen. Dagegen fachlich fundierte

00:14:27: Beratung und ordentliche, aussagekräftige Dokumentation, die der Kunde auch Jahre später

00:14:33: nachvollziehen kann und hoffentlich auch sein Anwalt. Das ist der einzige Weg für eine

00:14:39: kundenorientierte und bedarfsgerechte Beratung und Vermittlung. Damit hast du ein perfektes

00:14:46: Schlusswort gefunden und ich würde sagen, damit schließen wir auch dieses Thema und auch diese

00:14:51: Folge. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war die 34. Folge Biometri Togo. Wenn ihr unseren

00:14:58: Podcast gut findet, empfehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter, gebt uns auch gerne

00:15:03: Feedback und sendet uns wie immer gerne eure Fragen. Ein liebes Dankeschön von mir für's

00:15:08: Zuhören und bis bald, ciao! Einfach dranbleiben, bis zum nächsten Mal!

00:15:13: [Musik]

00:15:22: SWR 2018

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