Folge 35 / Gefahrerhöhung in der BU – Was muss wirklich gemeldet werden?
Shownotes
In der 35. Folge von Biometrie to go tauchen Nadine und Panos tief in die Welt der Gefahrerhöhungen ein. Sie klären, was der Begriff im Kontext des Versicherungsvertragsgesetzes wirklich bedeutet, wann eine Meldepflicht besteht – und wann nicht. Anhand praxisnaher Beispiele aus BU, Grundfähigkeits- und anderen Versicherungssparten wird deutlich: Nicht jede Veränderung im Leben des Kunden ist auch gleich meldepflichtig.
Besonderes Augenmerk liegt auf der BU-Versicherung und der Frage, ob Berufswechsel, Gewichtszunahme oder ein neuer Raucherstatus gemeldet werden müssen. Die beiden räumen auf mit Mythen, zeigen Stolperfallen in den Bedingungen auf – und geben Vermittlerinnen und Vermittlern hilfreiche Tipps für die Praxis.
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00:00:00: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Steg reif beantworten kann.
00:00:13: Mein Kunde hat einen neuen Beruf, muss ich das dem Versicherer melden?
00:00:17: Meine Mandantin ist seit drei Jahren berufsunfähig.
00:00:23: Darf sie was dazu verdienen?
00:00:24: Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit? Ist das wirklich ein Entweder oder?
00:00:30: Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich viele Versicherungsvermittler. Wenn das
00:00:38: auch bei dir so ist, dann bist du hier genau richtig. Egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit,
00:00:45: Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung. Folge für Folge liefern wir in unserem Podcast
00:00:50: Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um die große Welt der Biometrie.
00:00:55: Hier ist Biometrie to go, dein akustisches Nachschlagewerk von und mit der Bayerischen.
00:01:01: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge Biometrie to go. Mein Name ist Nadine,
00:01:08: ich bin Biometrie-Spezialistin im Team der Bayerischen. Mit mir im Studio ist auch heute wieder
00:01:13: Panos. Hallo Panos. Hallo Nadine. Ja heute wollen wir uns mit der Thematik der sogenannten Gefahrerhöhung
00:01:19: beschäftigen. Was bedeutet Gefahrerhöhung? Was gilt das für die oder was gilt hier bei der
00:01:24: B.U. und auf was muss man achten? Also ich finde dieses Thema ziemlich spannend. Ich weiß nicht wie es
00:01:30: dir im Alter geht, aber ich bekomme Fragen in diese Richtung fast täglich. Ja pass mal auf,
00:01:35: ich schmeiß gleich mal eine rein, denn mir geht es natürlich ähnlich wie dir. Da sind so Fragen wie
00:01:39: ich habe den Kunden damals als Schüler versichert, jetzt ist er Dachdecker, muss ich das melden,
00:01:44: ist das eine Gefahrerhöhung? Oder meine Kundin war damals nicht Raucherin, jetzt hat sie mir
00:01:50: den Rauchen angefangen, muss man das nachmelden bei euch? Ja genau, genau solche Fragen habe ich
00:01:55: gemeint und deswegen haben wir dieses Thema für die heutige Sendung auch ausgesucht. Ich denke
00:01:59: wir sollten uns aber erst mal oder sollten generell erst mal den Begriff Gefahrerhöhung näher
00:02:04: erklären, was der denn eigentlich bedeutet oder? Ja klar. Diese Thematik der Gefahrerhöhung,
00:02:12: die wird im § 23, also im allgemeinen Teil des VVG behandelt. Das heißt sie betrifft grundsätzlich
00:02:23: alle Versicherungsparten. Man muss dazu sagen, dass es keine legal Definition gibt, also der
00:02:30: Gesetzgeber sagt nicht was Gefahrerhöhung bedeutet. Aus dem Kontext des VVG und natürlich aus der
00:02:40: Rechtsprechung ergibt sich er Folgendes, also mit Gefahrerhöhung ist Folgendes gemeint. Der Kunde
00:02:46: stellt einen Versicherungsantrag und teilt dem Versicherer alle vorliegenden Gefahrumstände mit.
00:02:53: Auf diese Informationsgrundlage trifft der Versicherer wiederum seine Entscheidung,
00:02:58: das Risiko zu übernehmen und zu welchen Konditionen. Jetzt kommen wir zu Gefahrerhöhung. Nach
00:03:05: Vertragsbeginn endet sich die Gefahrenlage in eine für den Versicherer negativen Art und Weise.
00:03:13: Also die Umstände der Risikobeschreibung wurde nach Vertragsschluss ungünstig verändert und
00:03:20: hier durch ist nun der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher. Oder die mögliche Schadenhöhe
00:03:27: ist nun größer. Davon weiß aber der Versicherer erst mal nichts. Wichtig dabei, wir sprechen hier
00:03:34: von Risikoerhöhungen, die auf eine gewisse Dauer angelegt sind. Diese Umstand ist nicht trivial.
00:03:42: Zum einen bedeutet es, dass der Versicherer nun ihm unbekannte Risiken trägt. Wenn jede
00:03:49: Versicherungsnehmer sich so verhalten würde, dann ist die Premienkalkulation gefährdet.
00:03:53: Das nächste Problem ist es, dass dadurch alle Versicherungsnehmer, die in einem Kollektiv
00:04:00: miteinander sozusagen verbunden sind, die werden nicht gleich behandelt. Aus diesen Gründen
00:04:06: schreibt dann das VVG, also das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Versicherungsnehmer keine
00:04:13: Gefahrerhöhung vornehmen oder gestarten darf, wenn der Versicherer keine Einwilligung erteilt hat.
00:04:20: Hat der Versicherungsnehmer trotzdem eine Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers
00:04:26: vorgenommen oder ist eine Gefahrerhöhung ohne seinen Willen eingetreten? Das muss er
00:04:33: unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Der Versicherer kann dann die neue Risikolage
00:04:38: einschätzen und sich entscheiden, ob er den Vertrag fortführt, vielleicht zu einer höheren
00:04:43: Prämie, vielleicht mit einem Leistungshausschluss oder sogar kündigt.
00:04:47: Ja, spannend. Hast du da vielleicht noch ein paar Praxisbeispiele für unsere Zuhörer und Zuhörerinnen?
00:04:51: Klar, fangen wir mal mit dem, was man in der Berufsschule zum Beispiel lernt,
00:04:57: Unfallversicherung. Der Berufswechsel von der Gefahrengruppe A in die Gefahrengruppe B.
00:05:04: Also der ehemalige Bürokaufmann ist jetzt handwerklich tätig. Anderes Beispiel,
00:05:10: Hausratversicherung nehmen wir mal an, der Versicherungsnehmer wohnt im 3. oder 4. Stock.
00:05:15: Der Vermitter lässt ein Baugerüst für Malearbeiten an der Fassade aufbauen, das ermöglicht natürlich
00:05:23: den Zugang zu den Fenstern der Wohnung und in der Regel dauert es auch mehrere Wochen.
00:05:27: Das ist auch eine klassische Gefahrerhöhung. Oder sowohl in der Hausrat als auch in der
00:05:33: Wohngebäudeversicherung, das Haus oder die Wohnung wird nicht mehr ständig bewohnt.
00:05:38: In der Wohngebäudeversicherung, während der Wintermonate, sind zum Beispiel in einem
00:05:44: leerständen Haus nicht entleerte Wasserleitungen eine Gefahrerhöhung. Kfz-Versicherung, der
00:05:52: Versicherungsnehmer lässt Chip-Tuning machen, um die Fahrzeugleistung zu erhöhen. Oder im
00:05:57: landwirtschaftlichen Bereich, dauerhafte Einlagerung von Heutz, zum Beispiel in
00:06:02: einem Gebäude, was kein Stall ist. Man könnte duzenende Beispiele noch nennen.
00:06:07: Das Prinzip ist immer dasselbe auf dauerangelegte Änderung von Gefahrerheblichen Umständen,
00:06:16: ohne dass der Versicherer davon Kenntnis hat. Man muss aber dazu sagen, also einmalige
00:06:24: kurzfristige oder vorübergehende Änderungen sind noch keine Gefahrerhöhung. Also wenn
00:06:29: ich heute schaue, ich mache mir mein Auto an, die Reifen sind jetzt ein bisschen nicht in Ordnung
00:06:35: und dann fahre ich zu Kfz-Werkstatt, um mir neue Reifen zu besorgen. Das ist jetzt keine
00:06:40: Gefahrhöhung in diesem Sinne. Das ständige Fahren mit ganz glatten Reifen dagegen schon.
00:06:46: Ja, spannend, das sind so auch die typischen Fälle, die man noch alle aus der Ausbildung kennt,
00:06:50: wie du das vorhin noch gesagt hast. Ja, das war jetzt letztendlich ein Ausblick auf viele Spaten.
00:06:56: Und letztendlich hast du auch gesagt, das geht grundsätzlich für alle Spaten, aber was ist in
00:07:00: der BU jetzt anders? Auch in der Berufs- und Fähigkeitsversicherung stellt der Versicherer
00:07:06: vor Vertragsschluss Fragen, viele Fragen, zur Gesundheit, zum BMI, zum Raucherstatus,
00:07:13: zu meiner beruflichen Tätigkeit und so weiter.
00:07:16: Bei der EU gibt es folgende Besonderheit. Die EU-Verträge sind ja langjährige Verträge.
00:07:22: Die längstmögliche Dauer aktuell im Markt liegt bei 61 Jahren.
00:07:29: Das muss man sich auf die Zungen sehr gehen lassen.
00:07:31: Auch wenn man die GDV-Auswertung, die jetzt im Januar 2025 veröffentlicht wurde, genommen hätte,
00:07:40: da stand ja, dass im Jahr 2023 haben Neuversicherte, also Neukunden, ihre EU im Schnitt mit knapp unter 29 Jahren abgeschlossen.
00:07:53: Also von 29 bis zum Ende Alter 67 sprechen wir von einer Dauer von knapp vier Jahrzehnten.
00:07:59: Die versicherte Person kann natürlich in dieser Zeit mit dem Rauchen beginnen.
00:08:04: Oder wie ich mit Gewicht zulegen. Oder einen gefährlicheren Beruf aufnehmen.
00:08:11: All das sind ja Gefahrerhöhungen. Der Versicherer hat aber nur bei Risikoprüfung vor Vertragsschluss
00:08:18: die Gelegenheit gehabt, diese Risiken zu berücksichtigen.
00:08:21: Und jetzt kommen wir mal zu Besonderheit in Bezug auf Gefahrerhöhungen.
00:08:26: Später im VVG, im Kapitel 5 und 6, also für den Bereich Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung,
00:08:34: sieht der Gesetzgeber eine andere Handhabung der Thematik vor.
00:08:38: Nämlich, der Versicherungsnehmer muss eine Gefahrerhöhung bzw. eine Gefahränderung nur dann beachten,
00:08:47: wenn eine ausdrückliche Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
00:08:52: Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung in Textform, gilt eine Gefahrerhöhung oder eine Gefahränderung als mitversichert.
00:09:01: Und was genau bedeutet jetzt Textform?
00:09:03: Naja, also eine solche Regelung sollte zum Beispiel in den Bedienungen oder in der Police, also im Versicherungsschein getroffen werden.
00:09:11: Jedenfalls keine mündliche Absprache.
00:09:12: Ja super, fassen wir das mal zusammen, wenn es in den BU-Bedingungen keine ausdrückliche Vereinbarung gibt,
00:09:19: also keine vorhanden ist, sind Gefahrerhöhungen bzw. Gefahränderungen in der BU nicht meldepflichtig.
00:09:27: Absolut. Und hin und wieder findet man in den Bedienungen der Versicherer solche Regelungen.
00:09:35: Ich habe mal ein paar Beispiele mitgebracht.
00:09:37: Nehmen wir mal das Thema Berufswechsel.
00:09:41: Mir fallen ad hoc zwei Versicherer ein, die eine Schüler-BU anbieten
00:09:46: und bei den beiden Mitbewerbern gibt es eine ausdrückliche Vereinbarung,
00:09:51: dass der spätere Berufswechsel, also nach dem Ende der Schule, meldepflichtig ist.
00:09:57: Und da steht es ja in den Bedienungen, wird es bis zum Alter X nicht gemeldet,
00:10:03: dann wandelt sich der Versicherungsschutz von einer BU zu einer EU, also Erwerbs- und Fähigkeitsabsicherung.
00:10:11: Anderes Beispiel.
00:10:12: Zielgruppe Soldaten. Bei einem Mitbewerber muss ein ehemaliger Zeitsoldat melden,
00:10:19: dass er jetzt Berufssoldat ist. Macht er das nicht und tritt der Leistungsfalt dann ein,
00:10:25: wird die Versicherer der Rente rückwirkend reduziert, wenn über Versorgung,
00:10:30: also im Sinne der Annahme-Richtlinien dieses Versicherers gegeben ist.
00:10:34: Neulich gab es ja sogar einen Versicherer, der das Beginn mit dem Rauchen
00:10:40: nach Vertragschluss als Gefahrerhöhung deklarierte, um das in der BU.
00:10:46: In den Bedienungen stand ja, dass wenn der Versicherer nicht gemeldet hätte,
00:10:51: dass er jetzt raucher ist, obwohl er damals einen Nichtraucher-Darif gekauft hat.
00:10:56: Und ist der Leistungsfall eingetreten, würde die Versicherer der Rente reduziert werden.
00:11:02: Diese Regelung hat der Mitbewerber mit seinem letzten Update jetzt Januar 25 wieder entfernt.
00:11:08: Und bevor die Fragen kommen, ja, die Vereinbarung solche Pflichten sind durchaus zulässig.
00:11:16: Nein, ich sage nicht, welche Mitbewerber das sind oder waren.
00:11:20: Und auch nein, wir bei der Bayerische haben keine solchen Medepflichten.
00:11:24: Das heißt also für die Praxis, die einzige Methode für die Vermittlerin oder den Vermittler ist,
00:11:31: Bedienungen lesen. Wenn es in den Bedienungen keine Gefahrerhöhungen ausdrücklich vereinbart wurden,
00:11:37: muss man den Versicherern nicht mitteilen, dass man mit dem Rauchen angefangen hat,
00:11:41: dass man zugenommen hat, dass man nicht als Versicherungskaufmann, sondern als Sprengstoffmeister arbeitet
00:11:48: oder dass man täglich Bungie-Jumping jetzt ausübt oder sonst irgendwas.
00:11:52: Die BU-Versicherung soll den Versicherer denn nicht in seine Lebensführung einengen.
00:11:58: Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt weiter.
00:12:00: Ja, super. Damit werden wir jetzt schon wieder fast am Ende unserer Folge.
00:12:04: Aber das ist dann doch etwas zu kurz. Lass uns doch vielleicht nochmal auf die andere Absicherungsmöglichkeit schauen,
00:12:11: auf die Grundfähigkeitsversicherung, die ja oft auch dann hinterfragt wird, ob das hier genauso gilt.
00:12:18: Naja, also wie wir in den Folgen 33 und 34 besprochen haben, muss man differenzieren.
00:12:25: Sprechen wir von Grundfähigkeit, Deckung als Sachversicherung.
00:12:30: Ist das aus meiner Perspektive etwas tricky und du weißt ja und alle wissen es, ich bin ja kein Jurist.
00:12:36: Also es ist eine Sachversicherung, also grundsätzlich müsste der 23er VVG greifen.
00:12:42: Wird sie aber als Umfallversicherung angesehen?
00:12:45: Muss auch dort eine Gefahrerhöhung ausdrücklich in Textform vereinbart sein.
00:12:50: Wird sie aber als Umfallversicherung angesehen?
00:12:53: Keine Ahnung, vielleicht, vielleicht auch nicht.
00:12:55: Sprechen wir jetzt mal von Grundfähigkeiten, Versicherung als LV-Produkt und ich glaube, das hast du ja mit deiner Frage gemeint.
00:13:03: Dann gilt dasselbe wie für die BU und sonstige LV-Produkte.
00:13:07: Also ohne ausdrückliche Vereinbarungen in Textform gelten Gefahrhöhungen als Mitversicherung.
00:13:12: Ja super, hast du da noch was zusätzlich hinzuzufügen?
00:13:17: Ansonsten würde ich sagen, wir sind am Ende.
00:13:20: Ein Punkt fällt mir jetzt noch ein, weil vielleicht der ein oder andere Kollege oder Kollegin, die uns zuhört, im Krankenversicherungsbereich unterwegs ist.
00:13:28: Für die Krankenversicherung gilt die Thematik der Gefahrhöhung überhaupt nicht.
00:13:33: Der §23 findet keine Anwendung.
00:13:35: Ansonsten fällt mir jetzt kein weiterer Punkt ein.
00:13:39: Super, dann haben wir wieder ein gutes Thema abgehakt und können dann in unserer Beratung tatsächlich ja auch mal auf unseren Podcast verweisen.
00:13:49: Wenn man da nochmal ganz tief einsteigen will.
00:13:51: Dann würde ich sagen, können wir auch mit diesem Kapitel die heutige Folge abschließen.
00:13:56: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war die 34. Folge Biometri to Go.
00:14:01: Wenn ihr unseren Podcast gut findet, empfehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter.
00:14:05: Gibt uns auch gerne Feedback oder sendet uns eure Fragen.
00:14:09: Von mir aus Hamburg wieder.
00:14:10: Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.
00:14:13: Ciao!
00:14:14: Und von mir auch nur eine kurze Anmerkung. Das war die 35. Folge, aber das ist ja nicht schlimm.
00:14:20: Anders.
00:14:21: Einfach dranbleiben.
00:14:23: Bis zum nächsten Mal.
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