Folge 36 / Spezielle Dienstunfähigkeit – Was Beamte und Vermittler wissen müssen

Shownotes

Hier kannst du die Übersicht der Landesregelungen zur speziellen Dienstunfähigkeit anfordern: panos.kalantzis@diebayerische.de

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00:00:00: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Steg reif beantworten kann.

00:00:13: Mein Kunde hat einen neuen Beruf, muss ich das dem Versicherer melden?

00:00:17: Meine Mandantin ist seit drei Jahren berufsunfähig.

00:00:23: Darf sie was dazu verdienen?

00:00:24: Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit? Ist das wirklich ein Entweder oder?

00:00:30: Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich viele Versicherungsvermittler. Wenn das

00:00:38: auch bei dir so ist, dann bist du hier genau richtig. Egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit,

00:00:45: Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung. Folge für Folge liefern wir in unserem Podcast

00:00:50: Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um die große Welt der Biometrie. Hier ist

00:00:56: Biometrie to go, dein akustisches Nachschlagewerk von und mit der Bayerischen.

00:01:01: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge Biometrie to go. Mein Name ist Nadine und ich bin

00:01:08: Biometrie-Spezialistin im Team der Bayerischen. Mit mir im Studio ist auch heute wieder Panos.

00:01:13: Hi Panos. Hi. Ja heute wollen wir uns mit einem Thema beschäftigen, aus dem immer wieder Fragen

00:01:19: gestellt werden. Jetzt bin ich aber gespannt. Ja das glaube ich. Ganz am Anfang der zweiten

00:01:24: Staffel hatten wir zwei Folgen zum Thema Dienstunfähigkeit aufgenommen. Was heißt

00:01:29: wir damals noch Max war glaube ich dabei. Genau und deswegen freue ich mich, dass wir uns dieses

00:01:35: Thema heute nochmal hier auf die Agenda schreiben können. Du meinst ja bestimmt die Folgen 17 und

00:01:40: 18 oder? Ja genau, genau die beiden Folgen und in diesen Folgen haben wir alle Begriffe oder ihr

00:01:45: habt alle Begriffe der Dienstunfähigkeit entsprechend besprochen und zwar die allgemeine

00:01:50: Dienstunfähigkeit, die Teildienstunfähigkeit und auch die spezielle Dienstunfähigkeit. Weil wir

00:01:57: das jetzt erwähnen, die Folge 17 ist die Folge mit der zwei höchsten Anzahl an Downloads und Streams.

00:02:05: Also anscheinend, dass Thema interessiert viele Vermittler. Ja so ist es. Ich merke es auch

00:02:09: tatsächlich täglich. Ich werde immer wieder hier nach gefragt und das ist immer super, wenn man

00:02:14: sagen kann, hey wir haben da zwei coole Folgen im Podcast und ich glaube die vertiefen wir dann

00:02:18: heute einfach nochmal. Es gibt nämlich weitere Fragen, die in dem Zusammenhang auch hier bei uns

00:02:24: per E-Mail immer wieder eingegangen sind. Okay und die werden? Ja genauer gesagt sind das Fragen

00:02:30: zur speziellen Dienstunfähigkeit. Eine Frage, die ich täglich da auch immer wieder höre,

00:02:36: hat Katharina gestellt und die lese ich jetzt einfach mal vor. Hallo ihr zwei. Danke für die

00:02:42: tollen Inhalte eures Podcast. Ich habe mir die Folge 17 und 18 angehört. Ich kann aber immer noch

00:02:49: nicht direkt abgrenzen, deswegen die Frage an euch. Was genau ist der Unterschied zwischen der

00:02:54: Allgemeinen und der speziellen Dienstunfähigkeit? Katharina hat tatsächlich auch noch weitere

00:03:00: Fragen Panos, aber die stelle ich dann später nochmal. Magst du auf diese Frage von Katharina

00:03:04: eingehen? Ja gerne. Also das Beamtenstatusgesetz sieht im Paragraf 26 eine legal Definition

00:03:14: der Dienstunfähigkeit vor. Genauer gesagt zwei. Also am Anfang die strengende Definition wegen

00:03:22: des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten

00:03:28: dauernd unfähig ist, so die strengende Definition. Aber weil eben das Wort dauernd unbestimmt und

00:03:36: unpraktisch im Verfahren ist, gibt es dort zusätzlich die vermutete Dienstunfähigkeit,

00:03:42: nämlich die bekannte 636 Regelung in Folge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr

00:03:49: als drei Monate keinen Dienst getan hat, die Beamte und keine Aussicht bestätigt, dass es in den

00:03:56: nächsten sechs Monaten die Dienstfähigkeit wieder vollhergestellt sein wird. Diese

00:04:03: Paragraf gilt für alle Beamte. Für eine besondere Beamtengruppe, nämlich die Polizeivollzugsbeamten,

00:04:11: findet man dann im Paragraf 4 Absatz 1 Bundespolizeibeamtengesetz einen weiteren Begriff,

00:04:19: nämlich die Polizeidienstunfähigkeit. Der Polizeivollzugsbeamter ist Dienstunfähig

00:04:26: nach dieser Vorschrift, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den

00:04:32: Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und es nicht zu erwarten ist, dass er seine volle,

00:04:39: volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zwei Jahre wieder erlangt.

00:04:44: Spannend. Und möchtest du vielleicht nochmal kurz erklären, was mit besonderen Anforderungen

00:04:49: gemeint ist? Ja, gerne. Polizeivollzugsbeamter sind nach der Art ihrer Tätigkeit größeren

00:04:58: körperlichen Belastungen ausgesetzt als andere Beamter. Von Polizeivollzugsbeamten wird erwartet,

00:05:06: dass sie zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jede ihre Amtsbezeichnung entsprechender Stellung

00:05:12: einsetzbar sind. Sie müssen also nach ihren physischen und psychischen Konstitutionen auch an

00:05:20: gefährlichen Einsätzen teilnehmen können. Dazu gehören Tätigkeiten wie Gefahrenabwehr,

00:05:27: mittels Waffeneinsatz zum Beispiel, also in der Fachjaggon-Knüppeldienst oder Schusswaffengebrauch

00:05:34: oder auch der körperliche Einsatz als legitimes Mittel des unmittelbaren Zwanges. Auch die

00:05:41: uneingeschränkte Teilnahme am sogenannten PE-Training wird überprüft. PE steht ja für

00:05:47: polizeiliches Einsatzverhalten. In diesem Training lernen die Polizisten polizeiliche

00:05:54: Taktiken. Sie trainieren einsatzbezogene Selbstverteidigungstechniken, eigensicherungstechniken,

00:06:01: Schießtechniken und so weiter. Deswegen bedarf es für diese Gruppe eine besonderen gesetzlichen

00:06:08: Regelung. Um auf die Frage von Katharina jetzt zurückzukommen und sie klar zu beantworten,

00:06:13: bei der allgemeine Dienstunfähigkeit wird Bezug nur auf die Anforderungen des inegehabten

00:06:22: abstraktfunktionellen Amtes genommen. Bei der Polizeidienstunfähigkeit dagegen orientiert

00:06:29: man sich an den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für sämtliche Ämter der Laufbahn

00:06:36: und Polizeivollzugsdienst. Ja super, danke dir Panos und Katharina,

00:06:40: jetzt komme ich zu deiner zweiten Frage. Panos erwähnte in der Folge 17, dass die spezielle

00:06:45: Dienstunfähigkeit nicht immer für Beamte des Justizvollzugs und der Feuerwehr gelten.

00:06:50: Woran kann man das erkennen? Panos, so lastig. Da willst du direkt darauf antworten. Super.

00:06:57: Das ist tatsächlich nicht so einfach. Dazu muss man einen Blick in die Gesetze und in

00:07:02: deren Systematik werfen. Das Beamtenstatusgesetz ist ein Bundesgesetz und dieses Gesetz eröffnet

00:07:11: den Bundesländern die Möglichkeit für bestimmte Beamtengruppen besondere Voraussetzungen der

00:07:18: Dienstunfähigkeit zu regeln. Schon in der Gesetzesbegründung damals wurde auf die

00:07:24: besondere Rolle des Polizeivollzugsdienstes hingewiesen. Der Bund, der ist ein Dienstjahr

00:07:31: und als Dienstjahr hat schon seit 1953, glaube ich, die Polizeidienstunfähigkeit in diesem

00:07:38: Bundespolizei-Beamtengesetz definiert. Aber eine solche Regelung gibt es im Zuständigkeit

00:07:45: des Bundes für keine andere Beamtengruppe, also auch nicht für den Zoll, der sonst im

00:07:51: Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt. Zollbeamten können also nur allgemein dienstenfähig werden.

00:07:57: Was die Länder wiederum angeht, die Länder haben die Definition der Polizeidienstunfähigkeit in

00:08:06: ihre Landesgesetze übernommen. Also Polizeivollzugsbeamten können in allen Bundesländern

00:08:12: Polizeidienstunfähig werden. Bei den anderen Beamtengruppen, die du genannt hast, also

00:08:18: Justizvollzug und Feuerwehr, da sind sich die Bundesländer aber nicht einig. Also in zwölf

00:08:25: Bundesländern gilt die Vollzugsfähigkeit auch für Feuerwehrbeamten, also nicht in 16,

00:08:32: sondern in zwölf. In neuen Ländern wiederum gilt die Vollzugsfähigkeit auch für Justizvollzug

00:08:38: beamten. Woran erkennt man jetzt das, um die Frage von Katharina zu beantworten? Man muss im

00:08:45: konkreten Landesbeamtengesetz nachschauen. Zunächst muss man natürlich den Paragrafen finden,

00:08:51: indem die Polizeidienstunfähigkeit für dieses Bundesland geregelt ist. Ich nehme mal als Beispiel

00:08:57: Sachsen, weil ich es ja gerade vorhin offen auf dem Bildschirm hatte. In Sachsen ist der Paragraf

00:09:03: 150. Dort wird geregelt, was bedeutet Polizeidienstunfähigkeit. Danach in den nachfolgenden

00:09:11: Paragrafen muss man nachsieren, da stehen immer die Gruppen Feuerwehr und Justizvollzug. In Sachsen

00:09:18: ist es der Paragraf 155 Justizvollzug und 156 Feuerwehr. Im Paragraf 156 für die Feuerwehr

00:09:29: steht Paragraf 150, Polizeidienstunfähigkeit, gilt hier entsprechend. Im Paragraf 155 für

00:09:38: den Justizvollzug fällt dieser Satz, also diese Bezug zu Polizeidienstunfähigkeit. Das heißt,

00:09:43: Feuerwehrbeamtinnen in Sachsen können speziell dienstunfähig werden, Justizvollzug aber nicht.

00:09:49: Das ist etwas mühsam, wenn man das jetzt ausarbeiten möchte für alle Bundesländer,

00:09:54: aber es ist nicht unmöglich. Die gute Nachricht, liebe Katharina,

00:09:57: ist, ich habe eine Tabelle erstellt. Ich glaube, die können wir in die Shownotz packen.

00:10:02: Super, genau, das hatte ich gerade im Hinterkopf. Wir haben doch da was. Dann machen wir das

00:10:08: doch auch so. Sehr gut, das waren nämlich wahnsinnig viele Paragrafen. Katharina, danke

00:10:12: für deine Fragen und ich möchte jetzt auf die Fragen von Niklas eingehen. Der hat uns

00:10:17: nämlich auch einige Fragen gestellt. Ich starte mal mit der ersten. Hallo zusammen. Ich hätte

00:10:23: einige Fragen zum Thema spezielle Dienstunfähigkeit, insbesondere in Bezug auf Polizisten. Was kann

00:10:29: zur Polizeidienstunfähigkeit führen? Habt ihr hier ein paar Beispiele für mich? Das ist eine

00:10:36: ganz einfache Frage, lieber Niklas. Es gibt nämlich so viele Beispiele aus der Praxis. Gleich

00:10:43: voran die Psychen, schwere depressive Episoden, manische Episoden und so weiter, aber eine

00:10:49: ziemlich oft vorkommende psychische Erkrankung bei den Polizistenbeamten ist ja PTBS, also die

00:10:56: posttraumatische Belastungsstörung. Dann haben wir noch Erkrankungen der Wirbelsäule, sehr vielen

00:11:03: Fällen Bandscheibenvorfälle, etwas schwere Formen. Ich kann mich an einem Fall erinnern, da hatte er

00:11:10: die Beamtin einen schweren Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule mit neurologischer

00:11:17: Ausfallsymptomatik. Dieser Fall war für mich dachengehend interessant, deswegen ist mir

00:11:23: im Kopf geblieben, weil diese Beamtin sich hatte eine Bandscheibenprothese, also einen Implantat

00:11:28: bekommen und dadurch waren sowohl die Schmerzen als auch die neurologischen Ausfälle komplett weg.

00:11:35: Der Dienstherr hat diese Beamtin trotzdem für polizeidienstenfähig erklärt, warum? Weil das

00:11:43: Verletzungsrisiko bei einer unvermittelt, also unerwartete Gewalteinwirkung auf den Oberkörper

00:11:50: damit ist bei Polizeivollzugsbeamten immer zu rechnen und dieses Risiko ist deutlich erhöht,

00:11:57: deswegen hat der Dienstherr gesagt, nein, sie ist polizeidienstunfähig. Andere Beispiele,

00:12:04: Herzerkrankungen. Also wenn das Herz nicht richtig funktioniert, dann kann man natürlich

00:12:08: den Streifendienst überhaupt nicht bewältigen. Das ist ja klar. Schwerhörigkeit, nach Hörsturz

00:12:17: zum Beispiel, öfters so Knalltraumata und so weiter, die können auch zur Polizeidienstunfähigkeit

00:12:24: führen. Auch Kombinationen oder wie wir jetzt mal in unseren Fachschaggonsagen, Komobilitäten,

00:12:31: also damit ist gemeint, der Beamte hatte wegen einer Herzerkrankung eine künstliche Herzklappe

00:12:37: bekommen. Gleichzeitig hat er aber chronische Erkrankungen des Kreislaufs, hat er Probleme

00:12:43: mit der Schilddrüße, hat er Probleme mit den Augen, also er musste immer wieder vom, also ärztlich

00:12:48: betreutung behandelt werden. Die Liste, also wie man sieht, liebe Nikolas, Niklas, die ist ja wirklich

00:12:55: unendlich, das sind ja dieselben Sachen, die auch bei anderen Beamten in Dienstunfähigkeit führen

00:13:03: können. Ja, Wahnsinn, die Bandbreite der Erkrankung, die zur Polizeidienstunfähigkeit führen können,

00:13:08: ist echt ziemlich groß und ja, deswegen super, dass du das mal zusammengeführt hast. Und jetzt

00:13:14: kommt eine nächste Frage von Niklas. Ich bin ja dankbar dafür, Niklas, dass du diese Frage stellst,

00:13:19: denn die kommt auch fast täglich in meinen oder den Fragen vor, die mich telefonisch oder auch

00:13:26: schriftlich erreichen. Das Gesetz zur Polizeidienstunfähigkeit sieht eine kleine Ausnahme vor. Wenn

00:13:32: man ein Beamter auf Lebenszeit ist, brauchen also Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit keine spezielle

00:13:40: Dienstunfähigkeitsklausel? Oh, das ist eine sehr gute Frage, tatsächlich kommt sie ja sehr oft.

00:13:46: Wie fange ich an? Jetzt haben wir einen Polizeivollzugsbeamten, der ist Polizeidienstunfähig. Weil er

00:13:57: auf Lebenszeit verbeamtet ist, hat der Diensther die Möglichkeit, ihn in seine Laufbahn zu belassen,

00:14:05: ohne ihn in den Ruhestand oder in ein Amt eine anderen Laufbahn zu versetzen. Aber eine solche

00:14:13: weiter Verwendung im Polizeivollzugsdienst setzt zwei Sachen voraus. Erstens, dass ein entsprechender

00:14:21: Dienstposten tatsächlich zur Verfügung steht. Und zweitens, dass die Beamte die Aufgaben dieses

00:14:28: anderen Dienstposten dauerhaft bewältigen kann. Dauerhaft bedeutet in diesem Zusammenhang voraus

00:14:36: sichtlich bis zum Erreichen der Altersgrenze. Das nennt sich eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit.

00:14:43: Da kommen Tätigkeiten im Innendienst in Frage, wie sie zum Beispiel bei der Polizeiverwaltung,

00:14:49: bei der Aus- und Fortbildung der Polizisten, bei Wartungsarbeiten, bei Laborarbeiten,

00:14:56: EDV-Tätigkeiten und so weiter. Bei solchen Dienstposten ist die besondere, die für die

00:15:04: volle gesundheitliche Belastbarkeit notwendige Situation komplett entbehrlich. Der Diensther

00:15:12: ist verpflichtet, nach einem solchen Posten zu suchen. Und auch da gibt es Besonderheiten.

00:15:19: Erstens, diese Suche ist durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Vakantendienstposten

00:15:28: begrenzt. Man orientiert sich also an jetzt schon Freien, höchstensfalls in absehbare Zeit

00:15:35: frei werdenden Stellen, auch vielleicht bei anderen Polizeipräsidien von diesem Dienstherrn.

00:15:40: Zweitens, es muss sichergestellt werden, dass die Aufgaben des neuen Dienstpostens reibungslos

00:15:49: erfüllt werden, sonst soll die Umsetzung nicht durchgeführt werden. Für den Fall,

00:15:55: dass im gesamten Polizeibereich des Dienstherrn keine solche geeignete Stelle gefunden werden

00:16:01: konnte, muss der Dienstherr diesem Polizeibermden in ein Amt eine andere Laufbahn unterbringen

00:16:09: oder zumindest Versuchen hinunterzubringen. Das aber wiederum, nur wenn alle obergenannte

00:16:14: Versuche ergebnislos geblieben sind. Also liebe Niklas, um auf deine Frage jetzt zurückzukommen.

00:16:21: Diese ganze Suche kann sich der Dienstherr sparen, wenn es vorm vornherein feststellt,

00:16:27: dass der Polizeivollzugsbeamter in dem vorgegebenen Zeitraum, also in den nächsten zwei Jahren,

00:16:33: keine Leidienst leisten kann oder erhebliche krankheitsbedingte Feldzeiten zu erwarten sind.

00:16:40: In diesem Fall kann er diesen Beamten in den Ruhestand versetzen, und zwar aufgrund

00:16:46: Polizeidienstenfähigkeit. Je schwerwiegend die gesundheitlichen Einschränkungen sind,

00:16:55: umso wahrscheinlicher wird dieses Szenario. Ich persönlich, ich masse mir nicht an zu

00:17:01: urteilen, ob Lebenszeitbeamten der Polizei diese spezielle DU-Klausel brauchen oder nicht.

00:17:07: Ja, sehr gut. Hast du wieder toll auf den Punkt gebracht, Panos? Ich habe noch eine letzte Frage

00:17:13: von Niklas, die ich gerne an dich weitergeben möchte. Würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung

00:17:19: auch ohne die entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel nicht leisten, das kann ich mir nicht vorstellen.

00:17:24: In den meisten Fällen liegt tatsächlich auch Berufsunfähigkeit vor. Das "Inanführungszeichen

00:17:36: Problem" ist ja Folgendes. Hat der Versicherungsnehmer eine BU-Versicherung ohne DU-Klausel, muss

00:17:44: er im Leistungsfall zwei unterschiedliche Prüfungen durchlaufen. Zum einen, dass

00:17:49: die EU verfahren bei seinem Dienstjahr, zum anderen die BU-Leistungsprüfung bei seinem

00:17:55: BU-Versicherer. Bei dieser Leistungsprüfung kann natürlich der Beamter die Entscheidung

00:18:00: seines Dienstjahrs dem BU-Versicherer vorlegen, aber die spielt eben keine Rolle. Der BU-Versicherer

00:18:07: ist nämlich nicht gebunden an der Entscheidung des Dienstjahrs. Viel mehr will ja der BU-Versicherer,

00:18:13: der keine DU-Klausel hat, selbst eine Entscheidung treffen. Und dazu muss der Beamter beweisen,

00:18:20: dass er BU im Sinne der Bedienungen ist. Eine DU-Klausel kann wiederum eine Lösung sein,

00:18:27: aber nur dann, wenn sie echt ist. Bevor jetzt die Frage dann kommt, was jetzt echte oder

00:18:34: unechte DU-Klausel bedeutet, das haben wir ausführlich in der Folge 18 besprochen, also

00:18:39: gerne wieder rein hören. Ja super, genau, da ist das ausführlich

00:18:43: erklärt. Und ich denke, dass wir dann wirklich alle Themen, also besonders auch zur Speziellendienstunfähigkeit

00:18:50: nach der heutigen Sendung etwas klarer dargestellt haben bzw. du Panos, danke. Oder denkst du,

00:18:56: wir müssten dem noch was hinzufügen? Nein, ich denke, dass wir tatsächlich

00:19:00: dieses Thema so klar wie es möglich sein kann in der tägliche Praxis dargestellt haben. Es ist

00:19:07: tatsächlich ein kompliziertes Thema. Und wenn jemand nicht täglich damit zu tun hat, gehört

00:19:13: das eine oder andere schnell in Vergessenheit. Dafür ist wiederum unser Podcast da, da könnt

00:19:18: ihr die Folge immer und immer wieder anhören, so oft wie es nötig ist. Genau, das sehe ich auch so.

00:19:23: Also, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war die 36. Folge Biometrie2go. Wenn ihr unseren Podcast

00:19:30: gut findet, empfiehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter, gebt uns auch gerne euer

00:19:34: Feedback oder sendet uns eure Fragen. Von mir wieder ein liebes Danke fürs Zuhören, liebe Grüße

00:19:40: aus Hamburg und ciao! Von mir auch, danke schön, einfach dranbleiben, bis zum nächsten Mal.

00:19:45: [Musik]

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