Folge 37 / Mythos Bereicherungsverbot – Was in der BU wirklich gilt
Shownotes
In der 37. Folge von Biometrie to go räumen Nadine und Panos mit einem der hartnäckigsten Mythen in der Versicherungswelt auf: dem sogenannten Bereicherungsverbot in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele glauben, man dürfe nicht mehr als das letzte Nettoeinkommen absichern – doch stimmt das wirklich?
Die beiden erklären, warum die BU eine Summen- und keine Schadenversicherung ist, was das für die Absicherung bedeutet und welche Rolle die finanzielle Risikoprüfung spielt. Außerdem beantworten sie zahlreiche Praxisfragen zur Leistung bei mehreren BU-Verträgen, Erwerbsminderungsrente, Dynamik und Unfallrenten.
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00:00:00: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Steg reif beantworten kann. Mein Kunde hat
00:00:14: einen neuen Beruf, muss ich das dem Versicherer melden? Meine Mandantin ist seit drei Jahren
00:00:21: berufsunfähig. Darf sie was dazu verdienen? Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit ist
00:00:29: das wirklich ein Entweder oder? Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich
00:00:36: viele Versicherungsvermittler. Wenn das auch bei dir so ist, dann bist du hier genau richtig.
00:00:41: Egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung.
00:00:47: Folge für Folge liefern wir in unserem Podcast Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um
00:00:53: die große Welt der Biometrie. Hier ist Biometrie to go, dein akustisches Nachschlagewerk von und mit
00:01:00: der Bayerischen. Herzlich willkommen zu einer neuen Folge Biometrie to go. Mein Name ist Nadine und
00:01:09: ich bin Biometrie-Spezialistin im Team der Bayerischen. Mit mir im Studio ist auch heute wieder
00:01:13: Panos. Hallo Nadine. Ja heute wollen wir einen Mythos entlarven, der sich seit vielen Jahren hartnäckig
00:01:20: in der Versicherungsbranche hält. Jetzt bin ich aber gespannt, welchen du meinst. Es gibt ja
00:01:26: nämlich so einige Mythen in unserer Branche. Da hast du recht und einer davon ploppt immer wieder
00:01:31: in Gesprächen oder Aussagen auf und zwar in verschiedensten Richtungen. Jetzt spannen uns bitte
00:01:36: nicht länger auf die Folter. Welchen Mythos hast du auf dem Zettel? Ja du merkst, das macht mir Spaß.
00:01:41: Dann löse ich mal das Rätsel auf. Es geht um das Bereicherungsverbot in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
00:01:48: Oh ja. Wie hätte jetzt Franz Beckenbauer gesagt? We call it a Classica. Also Spaß beiseite.
00:01:57: Dieses Thema sorgt tatsächlich in der Praxis immer wieder für Verunsicherung. Ja absolut.
00:02:03: Bekomme ich auch viele Fragen zu und genau deswegen wollen wir uns heute damit beschäftigen und
00:02:08: die Verunsicherung beseitigen. Vielleicht steigen wir da mal ganz grundlegend ein. Folgende Frage
00:02:14: könnte unseren Zuhörer da vielleicht beschäftigen. Was genau meint man eigentlich, wenn man vom
00:02:19: Bereicherungsverbot spricht? Also wovon ist da die Rede? Ja, dieses Bereicherungsverbot ist ein
00:02:28: Grundsatz in der Schadenversicherung. Nach diesem Grundsatz darf die Entschädigung nicht höher
00:02:34: sein als der Schaden selbst. Niemand aus einem Versicherungsfall darf mehr bekommen,
00:02:41: als er wirtschaftlich verloren hat. Es wird also nur der entstandene Schadene-Setz nicht mehr.
00:02:47: Ja, aber und jetzt kommt ja der Knackpunkt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja
00:02:51: keine Schadenversicherung. Genau so ist es. Die B.U. ist eine Summenversicherung, keine
00:02:57: Schadenversicherung. Vielleicht an dieser Stelle sollte man erklären, was ist der Unterschied
00:03:02: zwischen einer Schadens- und einer Summenversicherung. Bei einer Schadensversicherung wird ein konkrete
00:03:09: Bedarf gedeckt. Bei der Summenversicherung dagegen erfolgt die mal eine abstrakte Bedarfstekung.
00:03:16: Machen wir vielleicht ein Beispiel. Beispiel von der Schadenversicherung nehmen wir die
00:03:22: Wohngebäudeversicherung. Wenn dort der Versicherungsfall eintritt, muss der entstandene Schaden
00:03:28: nicht nur dem Grunde nach, also es liegt ein Leitungswasserschaden im Sinne der Bedienungen vor,
00:03:34: also nicht nur der Grund, warum der Schaden entstanden ist, muss erklärt werden,
00:03:41: sondern auch in der Höhe muss der Schaden ermittelt werden. Der Schadensausgleich erfolgt
00:03:47: dann höchstens in der Höhe des ermittelten Schadens. Dagegen versichert man in der
00:03:53: Summenversicherung eine abstrakt festgelegte Summe, die bei Eintritt des Versicherungsfalls
00:03:59: ausgezahlt werden soll. Der Versicherungsnehmer bekommt dann bei Eintritt des Versicherungsfalls
00:04:06: diese abstraktvereinbarte Summe unabhängig davon, ob ein Schaden entstanden ist oder ob
00:04:12: Kosten angefallen sind. Hier auch ein Beispiel. Die BU ist das beste Beispiel. Bei der BU muss kein
00:04:18: konkrete Schaden der Höhe nach ermittelt werden. Also ich muss nicht beweisen, dass ich tatsächlich
00:04:24: 1.000 Euro im Monat weniger verdiene auf Grundberufsunfähigkeit. Der Versicherungsnehmer
00:04:29: muss nur nachweisen, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedienungen eingetreten ist und ob es
00:04:36: tatsächlich einen Einkommensverlust gegeben hat oder nicht, ist komplett irrelevant. Ja, das ist
00:04:41: dann schon mal wirklich ein zentraler Punkt und daraus folgt letztendlich. Der Kunde kann mehr als
00:04:45: einen BU-Vertrag abschließen. Aber was passiert dann im Leistungsfall? Es ist relativ einfach,
00:04:52: wenn der Versicherter mehr als einen BU-Vertrag hat, muss er bei jedem einzelnen Versicherer,
00:04:58: bei dem er einen Vertrag hat, nachweisen, dass BU im Sinne der Bedienungen eingetreten ist und
00:05:04: Achtung immer im Sinne der jeweiligen Bedienungen. Wenn für jeden Vertrag das vorliegende BU
00:05:10: nachgewiesen ist, dann werden alle Versicherer in der jeweils vereinbarten Höhe auch leisten.
00:05:16: Ja, und trotzdem hört man in der Praxis immer wieder so die Aussage, mehr als das letzte Netto
00:05:22: darf man nicht absichern. Woher kommt das eigentlich? Keine Ahnung. Aber jetzt mal im Ernst.
00:05:29: Hier liegt definitiv eine Verwechslung mit der kranken Tagegeldversicherung aus der PKV.
00:05:36: Hier muss man bei dieser Gelegenheit vielleicht etwas tiefer einsteigen. Für die PKV gilt grundsätzlich
00:05:43: das Bereicherungsverbot. Das steht ja im VVG, § 200. Aber diese Regelung betrifft die Bereiche
00:05:51: der PKV, die Schadensversicherungscharakter haben. Der Sinn der Vorschrift ist nämlich sicherzustellen,
00:05:58: dass die Gesamterstattungsleistungen für einen und denselben Versicherungsfall die
00:06:04: Gesamtaufwendungen des Versicherten nicht übersteigen. Machen wir ein Beispiel wieder. Ein Beamter,
00:06:10: das ist auch ein gutes Beispiel zu diesem Zweck, hat eine Arztrechnung in Höhe von 1.000 Euro.
00:06:16: Er hat Ansprüche auf Leistung gegen die PKV und gegen die Beichilfe. In der Summe, das sagt ja
00:06:24: das Bereicherungsverbot, in der Summe kann er nicht mehr als diese 1.000 Euro erstattet bekommen,
00:06:29: die er ausgegeben hat. Das Krankenhaus-Tagegeld und das Kranken-Tagegeld sind aber keine Schadensversicherungen,
00:06:37: die sind ja Summenversicherungen. Abstrakte Bedarfsdeckung, wie gesagt. In der Krankenhaus-Tagegeld,
00:06:46: so richtig, kann man einen beliebigen Tagesatz versichern. Theoretisch würde dasselbe Geld dann
00:06:52: auch für das Kranken-Tagegeld, also für den Einkommensverlust. Aber da schieben die Musterbedienungen
00:06:59: zu Kranken-Tagegeldversicherung einen Riegel vor und das haben ja die PKV-Versicherungen auch so
00:07:05: übernommen. Nämlich ein vertragliches Bereicherungsverbot. Das Kranken-Tagegeld darf zusammen mit
00:07:13: sonstigen Kranken-Tagegeld und Krankengeldern nicht das übersteigen, was der Kunde auf den
00:07:21: Kalendertag umgerechnet als Nettoeinkommen davor hatte. Achtung, eine solche Regelung gibt es aber
00:07:28: nicht in der BU. In der BU findet lediglich eine finanzielle Risikoprüfung statt und das beim
00:07:35: Abschluss des BU-Vertrages oder eben wenn der Versicherter im Vertragsverlauf eine Nachversicherungsoption
00:07:41: ziehen möchte. Ja, genau. Also wirklich gut, dass du den Punkt mit der finanziellen Risikoprüfung
00:07:46: noch mal ansprichst. Alle BU-Versicherer definieren oder beziehungsweise in ihren Annahmen richten
00:07:51: ihnen ja, wie hoch die versicherte Rente im Verhältnis zum Einkommen des Versicherten maximal
00:07:55: sein darf. Lass uns doch hier auch mal darauf eingehen, warum das so ist. Gerne. Es ist ja so,
00:08:04: weil eben der BU Versicherer das sogenannte subjektive Risiko minimieren möchte. Was subjektives
00:08:12: Risiko bedeutet, kann man am besten mit einem Beispiel erklären. Nehmen wir mal an, der Versicherter
00:08:18: verdient in seinem Job 1.500 Euro netto im Monat. Er möchte aber eine BU abschließen mit einer
00:08:25: Rente von 3.000 Euro. Was wäre jetzt hier die Gefahr? Die Gefahr wäre, dass wenn Berufsempfähigkeit
00:08:32: eintritt, er würde ja mehr Geld zur Verfügung haben als vorher. Das könnte ein möglicher
00:08:38: Anreiz sein, zum Beispiel, um den Eintritt des Leistungsfalls anzustreben, wenn man so will,
00:08:45: insbesondere wenn man einen schlecht bezahlten Job hat oder einen Job mit schlechten Arbeitsbedingungen.
00:08:50: Anderes Risiko in diesem Zusammenhang ist, okay, er hat jetzt den Eintritt des Leistungsfalls,
00:08:57: das Wort bitte in Anführungszeichen nicht manipuliert, aber er hat ja jetzt keinen Anreiz zurückzukommen
00:09:06: in die Arbeitswelt. Also eine mögliche Reaktivierung raus aus der Leistung, zurück in die Arbeitswelt,
00:09:12: wäre unter Umständen dadurch verhindert. Und genau dieses subjektive Risiko soll mit
00:09:17: finanziellen Risiko.
00:09:18: Eben minimiert werden. Ja, spannend. Und dann kommt meistens zusätzlich die Frage, was mit
00:09:24: den jetzt folgenden Zielgruppen ist. Mit Schüler, Studenten, Hausfrauen und Hausmännern, die ja
00:09:29: kein Einkommen erzielen. Das ist auch eine typische Frage, da hast du recht. Das stimmt ja auch.
00:09:34: Also alle diese Gruppen haben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlüsse sind der Regel kein Einkommen,
00:09:40: welches man als Basis für eine Berechnung hernehmen könnte. Dasselbe gilt übrigens auch für
00:09:46: Existenzgründer. Deswegen verwenden wir für sichere sogenannte Pauschalgrenzen. So versichern
00:09:52: wir zum Beispiel bei uns jetzt bei den Bayerischen Schüler und Studenten bis 1500 Euro im Monat,
00:09:58: Studenten bis 2000 Euro im Monat bis zu diesen Grenzen. Verzichten wir quasi auf die finanzielle
00:10:06: Risikoprüfung beim Abschluss. Verdienen ebendiese Menschen dann im Vertragsverlauf, wenn sie dann
00:10:12: den richtigen Job aufgenommen haben, mehr Geld, dann können sie nach Versicherungsoptionen
00:10:17: nutzen und ihre Rente aufstocken und dann in diesem Fall werden wir bei Zieren eine
00:10:22: Nachversicherungsoption wieder die finanzielle Angemessenheit überprüfen. Ja gut, also der
00:10:30: Versicherer hat beim Vertragsabschluss Angaben gemacht. Der Versicherer hat geprüft und poliziert.
00:10:35: Was passiert, wenn dann das Einkommen des Versicherten während der Vertragsaufzeit reduziert wird?
00:10:41: Nehmen wir mal einen typischen Fall. Eine junge Frau, die schließt dann einen
00:10:45: BU-Vertrag ab als Erwerbstätige. Später bekommt sie dann ein Kind, geht in die Elternzeit und
00:10:51: danach für einige Zeit wieder arbeiten, aber in Teilzeit. Muss sie das dem Versicherer melden?
00:10:56: Ganz klare Antwort, nein, das muss sie nicht melden. Wenn der Versicherer eine solche vertragliche
00:11:03: Obligenheit einführen möchte, muss er das explizit in seinen Bedienungen schreiben. Das macht aber
00:11:09: keiner. Also zumindest kenne ich jetzt keinen Bedienungswerk mit einer solchen Obligenheit.
00:11:13: Klasse, danke Panos. Dann nehme ich mal das nächste Thema dazu, das Thema Dynamik. Es ist
00:11:20: durchaus realistisch, dass die versicherte Rente durch die dynamische Erhöhung des eigentlichen
00:11:24: Einkommen des Versicherten überholt. Wie ist es in diesem Fall? Muss das dem Versicherer gemeldet
00:11:29: werden? Auch hier gilt, dass wenn der Versicherer eine solche vertragliche Pflicht oder Obligenheit
00:11:37: richtigerweise gesagt einführen möchte, muss er das explizit aufschreiben in das Bedienungswerk
00:11:44: zu Dynamik. Hier gibt es tatsächlich, anders jetzt als vorhin, hier gibt es tatsächlich immer wieder
00:11:49: vereinzelte Versicherer, die so etwas still und leise in ihre Vertragsbedienungen reinschmuggeln.
00:11:56: Das ist natürlich aus Kundensicht etwas fies. Deswegen der Tipp jetzt oder der Hinweis an
00:12:02: dieser Stelle an den Versicherungsmarkler, an die Versicherungsmarklerin, sollten Sie diesen
00:12:07: Punkt immer prüfen. Meines Wissens taucht das als vergleichbares Leistungsmerkmal in keine
00:12:14: Vergleichshaftware. Bei uns definitiv, also bei der Bayerische gibt es überhaupt keine solche
00:12:19: Regelung. Also wir prüfen die finanzielle Angemessenheit oder diese sogenannte finanzielle
00:12:24: Risikoprüfen findet bei uns zum Vertragsbeginn oder wenn der Kunde eine Nachversicherungsoption
00:12:31: ziehen möchte. Klasse, danke dir Panos und du merkst, ich hau hier alle Fragen auf den Tisch,
00:12:36: die wir so regelmäßig in unserer Praxis erhalten. Da kommt jetzt mal direkt die nächste, da komme
00:12:42: ich mal zurück zum Leistungsfall. In der Praxis kommt es durchaus oft vor, dass Versicherte ja mehr
00:12:47: als eine BU-Polize haben und du hast ja vorhin auch gesagt, dass beide Polisen in voller Höhe
00:12:52: leisten werden, wenn die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers erfüllt sind. Wird
00:12:57: zu diesem Zeitpunkt denn eine finanzielle Angemessenheit geprüft? Eine sehr gute Frage. Nun,
00:13:03: bei der Leistungsprüfung wird in den ersten Vertragsjahren geprüft, ob der Versicherungsnehmer
00:13:10: seine vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt oder verletzt hat. In diesem Züge werden natürlich
00:13:17: auch die damaligen Angaben zum Einkommen überprüft. Wenn jetzt eine Verletzung der vorvertragliche
00:13:24: Anzeigepflicht vorliegt, auch im Punkt Einkommen, kann der Versicherer verschiedene Gestaltungsrechte
00:13:31: gelten machen. Und je nachdem, welche Verschuldungsgrad vorliegt, also von einfacher Fahrlässigkeit
00:13:38: bis hin zu arglist, kann es vom Vertragsanpassung bis hin zur Anfechtung kommen. Ja, interessant.
00:13:44: Dann bleiben wir mal beim Leistungsfall und jetzt hole ich mal ein paar Fragen unserer
00:13:49: lieben Zuhörerinnen und Zuhörer aus dem Kasten. Und zwar habe ich hier eine Frage von Andreas.
00:13:55: Andreas fragt, neben wir an der Versicherte hat nicht nur Anspruch auf seine BU-Rente,
00:14:00: sondern auch auf Erwerbsminderungsrente aus der deutschen Rentenversicherung. Wird ihm
00:14:05: die BU-Rente oder die Erwerbsminderungsrente gekürzt? Auch eine gute Frage. Erst die Antwort,
00:14:10: dann die Erklärung. Also Antwort, ganz klares Nein. Erklärung. BU-Leistung gibt es, wenn
00:14:18: BU im Sinne der Bedienungen eines privaten Vertrags vorliegt. Die Erwerbsminderungsrente
00:14:23: dagegen ist eine Leistung der gesetzliche Rentenversicherung. Wie wir alle wissen,
00:14:28: sie wird gezahlt, wenn der Versicherte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann.
00:14:34: Die BU, das haben wir ja schon gesehen, die kann ja nicht gekürzt werden, zumal dann nicht,
00:14:40: wenn die VVA, also die vorvertragliche Anzeigepflicht, nicht verletzt wurde. Das wäre der einzige Punkt
00:14:45: in allen anderen Situationen, kann sie nicht gekürzt werden. Jetzt stellt sich die Frage,
00:14:49: kann die Erwerbsminderungsrente gekürzt werden? Nun, das sechste Sozialgesetzbuch sieht zwar
00:14:56: Anrechnungsmöglichkeiten vor, aber das sind die Hinzuverdienstgrenzen. Damit sind Einkünfte wie
00:15:03: Arbeitseinkommen, Krankengeld, also aus der GKV, Verletztengeld, also aus der gesetzliche
00:15:11: Umfallversicherung und ähnliche Leistungen aus den sozialen Versicherungen. Die Leistung aus
00:15:17: eine private BU-Versicherung ist in dieser Liste nicht dabei, also kann auch nicht angerechnet
00:15:23: werden. Beide Leistungen, also BU-Rente und Erwerbsminderungsrente, können gleichzeitig
00:15:30: bezogen werden, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen erfüllt sind. Super, auch wieder sehr verständlich,
00:15:36: danke Panos. Ich habe noch eine letzte Frage von Janett. Janett fragt, ich habe eine Mandantin,
00:15:42: die bei Durchsicht ihrer Unterlagen festgestellt hat, dass sie eine BU-Rente hat, aber auch eine
00:15:48: Unfallrente. Was ist, wenn sie berufsunfähig wird und die Ursache ein Unfall ist, werden dann beide
00:15:54: Verträge leisten oder folgt hier eine Anrechnung? Hier ist die Antwort ganz klar, nein. Eigentlich
00:16:00: müsste ich sagen grundsätzlich, nein, warum grundsätzlich? Ich komme zurück auf den Punkt
00:16:06: vorvertraglicher Anzeigepflicht. Wenn der Versicherer, der BU-Versicherer beim Abschluss
00:16:13: gefragt hat, ob eine Unfallrente bestand. Jetzt nehmen wir mal an, er hat ja diese Frage gestellt.
00:16:21: Dann müsste die Unfallrente, die davor bestand, angegeben werden. Ich persönlich jetzt, ich kenne
00:16:28: keinen Antrag, bei dem nach bestehenden Unfallrenten gefragt wird. Anders sieht es zum Beispiel aus bei
00:16:34: der Grundfähigkeitenversicherung. Hier fragen ja die meisten Versicherer, ob du beim Abschluss
00:16:40: parallel nicht nur einen BU-Vertrag hast, sondern auch eine Grundfähigkeitenversicherung. Da
00:16:46: sollte man definitiv die Wahrheit sagen. Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht Verletzung
00:16:52: nicht stattgefunden hat, also wenn der Kunde damals alles angegeben hat, wonach der Versicherer
00:16:57: in Textform gefragt hat, dann wird die Unfallrente und die BU-Rente gleichzeitig umgekürzt ausbezahlt.
00:17:04: Natürlich, sofern die jeweiligen Bedienungen erfüllt sind. Ja, klasse. Dann haben wir tatsächlich
00:17:09: alle Aspekte dieses Themas beleuchtet und am Ende fassst du immer alles nochmal ganz toll kurz
00:17:16: zusammen. Würdest du das jetzt auch nochmal übernehmen, Panos? Ja, sehr gerne. Also im Endeffekt
00:17:22: komme ich jetzt mal auf drei Punkte. Also Punkt 1 und das ist für mich das Wichtigste, was aus
00:17:29: dieser Folge hängen bleiben soll. Das Bereicherungsverbot gilt nicht für die BU. Punkt, die BU ist
00:17:36: eine Summenversicherung. Ein zweiter Punkt wäre, es ist wichtig, beim Abschluss des BU-Vertrages
00:17:43: nicht nur die Angaben zur Gesundheit richtig zu machen, sondern alle Fragen vollständig und
00:17:49: wahrheitsgemäß zu beantworten. Also auch Fragen zum Einkommen, auch Fragen zu beständen Absicherungen.
00:17:55: Und dritte Punkt, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsminderungsrente kommen sich nicht
00:18:03: in die Quere. Super, sehr gut. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war schon die 37. Folge Biometri
00:18:09: 2go. Wenn ihr unseren Podcast gut findet, empfiehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter.
00:18:14: Gibt uns auch gerne Feedback oder sendet uns eure Fragen. Von mir aus Hamburg wieder ein liebes
00:18:20: Danke fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal. Ciao! Auch von mir ein Dankeschön, dass ihr dabei seid.
00:18:25: Einfach dranbleiben. Bis zum nächsten Mal!
00:18:27: [Musik]
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