Folge 40 / Gentests in der BU – Was muss wirklich angegeben werden?

Shownotes

In der 40. Folge von Biometrie to go wird’s genetisch: Nadine und Panos beantworten eine oft gestellte Frage aus der Vermittlerpraxis – müssen Ergebnisse von Gentests im BU-Antrag angegeben werden? Sie erklären verständlich, was das Gendiagnostikgesetz vorschreibt, wo es Ausnahmen gibt und was prädiktive von diagnostischen Tests unterscheidet.

Dabei wird klar: Die Angabepflicht hängt nicht nur vom Testergebnis, sondern auch von der Leistungshöhe ab – und von der Frage, ob eine Behandlung läuft. Auch das Thema Dynamik und Stückelung von Verträgen wird kritisch beleuchtet.

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00:00:00: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Steg reif beantworten kann. Mein Kunde hat

00:00:14: einen neuen Beruf, muss ich das dem Versicherer melden? Meine Mandantin ist seit drei Jahren

00:00:21: berufsunfähig. Darf sie was dazu verdienen? Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit ist

00:00:29: das wirklich ein Entweder-Oder? Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich

00:00:36: viele Versicherungsvermittler. Wenn das auch bei dir so ist, dann bist du hier genau richtig,

00:00:41: egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung.

00:00:47: Folge für Folge liefern wir in unserem Podcast Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um

00:00:53: die große Welt der Biometrie. Hier ist Biometrie To Go, dein akustisches Nachschlagewerk von und mit

00:01:00: der Bayerischen. Herzlich willkommen zu einer neuen Folge Biometrie To Go. Mein Name ist Nadine

00:01:08: und ich bin Biometrie-Spezialistin im Team der Bayerischen. Mit mir am Studio ist auch heute

00:01:12: wieder Panos. Hallo Panos. Hi Nadine. Ja Panos, das ist heute unsere letzte Folge vor der Sommerpause.

00:01:19: Tatsächlich. Und hoffentlich haben wir wieder spannende Fragen im Programm. Jetzt für heute

00:01:24: und auch für die nächsten Sendungen. Ja, das haben wir und ich würde den Spannungsbogen mal nicht

00:01:31: so hoch machen wie beim letzten Mal. Okay, na dann, schieß los. Okay, alles klar. Ich habe wieder

00:01:37: Fragen mitgebracht. Die erste Frage ist etwas allgemein gehalten, deswegen stelle ich sie jetzt

00:01:42: mal direkt am Anfang. Nicky fragt, ich finde in den Akten meiner Kunden hin und wieder Gentests

00:01:49: und ich bin mir immer unsicher, muss der Kunde solche Tests angeben. Oh, Gentests. Das ist eine

00:01:56: sehr gute Frage. Es gibt eine ziemlich klare Regelung und die findet man im Gentdiagnostik

00:02:04: Gesetz. Der Paragraf 18 dort, der enthält ein eingeschränktes Erhebungs- und Verwendungsverbot

00:02:14: für Gentests. Das bedeutet, der Versicherer darf wieder vor, noch nach dem Abschluss eines

00:02:22: Vertrages, die Vorname von genetischen Untersuchungen oder genetischen Analysen verlangen. Er darf

00:02:29: auch nicht verlangen, dass der Versicherte im Ergebnisse oder Daten aus bereits vorgenommenen

00:02:35: Untersuchungen und Analysen mitteilt und er darf auch solche Ergebnisse oder solche Daten auch

00:02:42: nicht entgegennehmen oder verwenden. Aber von diesem grundsätzlichen Verbot macht der Gesetzgeber

00:02:51: zwei Ausnahmen, welche die Reichweite des Verbotes bestimmen und begrenzen. Ausnahme Nummer 1,

00:02:59: wenn der Kunde eine Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von mehr als 300.000 Euro

00:03:06: oder eine Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder Pflegerentenversicherung

00:03:15: abschließt, mit einer Jahresrente von mehr als 30.000 Euro im Monat, da gilt dieses Verbot nicht.

00:03:26: Ausnahme Nummer 2, dieses Verwertungs- und Erhebungsverbot für Gentests gilt auch dann nicht,

00:03:38: wenn bestehende Vorerkrankungen gibt. Bei diesen beiden Ausnahmen gilt also dieses Erhebungs- und

00:03:44: Verwendungsverbot nicht. Das heißt, der Versicherte muss das in solchen Fällen offenlegen.

00:03:49: Ja, spannend. Dazu habe ich tatsächlich eine passende Frage von Manuel. Er schreibt,

00:03:54: das Gentdiagnostik-Gesetz spricht von Predictiven und von diagnostischen Gentests. Irgendwie verstehe

00:04:00: ich nicht ganz den Unterschied zwischen den beiden und auch nicht, ob das beim Abschluss

00:04:04: einer BU-Versicherung eine Rolle spielt. Könnt ihr das etwas genauer erklären?

00:04:09: Eigentlich gibt es im Gentdiagnostik-Gesetz eine detaillierte Erklärung dazu. Predictiv,

00:04:17: so schreibt ja das Gesetz, ist eine genetische Untersuchung, die das Ziel hat, abzuklären,

00:04:23: ob eine erst zukünftig auftretende Erkrankung vorliegt. Ebenfalls Predictiv ist eine genetische

00:04:32: Untersuchung, die die Anlageträgerschaft für mögliche Erkrankungen bei meinen Nachkommen

00:04:39: versteht. Das ist Predictiv. Diagnostisch dagegen ist eine genetische Untersuchung. Da gibt es

00:04:46: jetzt mehrere Möglichkeiten, aber ich sage, die, die in der Praxis am öftersten vorkommen. Also

00:04:51: diagnostisch ist eine genetische Untersuchung zu Abklärung eine bereits bestehende Erkrankung

00:04:57: oder gesundheitliche Störung. Nun zum zweiten Teil der Frage von Manuel. Dieses Verwendungsverbot

00:05:06: unterscheidet erst mal grundsätzlich nicht zwischen diagnostischen und Predictiven genetischen

00:05:13: Untersuchungen, wie ich schon vorhin gesagt habe. Entscheidend für dieses Verbot ist nicht, ob eine

00:05:19: genetische Untersuchung mit dem Ziel der Abklärung eine bestehende oder eine zukünftig auftretende

00:05:26: Erkrankung vorgenommen wird. Entscheidend ist, ob eine Erkrankung tatsächlich vorliegt oder nicht.

00:05:33: Wenn der Versicherte bereits erkrankt ist, ist es also aus rechtlicher Sicht egal, ob er von seiner

00:05:40: Erkrankung durch eine normale Untersuchung oder durch eine genetische Untersuchung erfahren hat.

00:05:45: Okay, das ist natürlich etwas kompliziert. Wollen wir das vielleicht noch mal mit einem näheren

00:05:50: Beispiel erklären? Gerne. Ich versuche es zumindest. Danke. Damit es ein bisschen verständlich ist,

00:05:56: werde ich den selben Gendefekt nehmen. Und in diesem Fall etwas, was relativ oft vorkommt,

00:06:03: das ist ja diese Faktor fünf Leiden-Mutation. Das ist ein genetisch bedingter Gerinnungseffekt,

00:06:10: was ziemlich häufig vorkommt. Ich habe einmal gelesen, es gibt so eine Prävalenz von fünf

00:06:16: Prozent in Europa und ist eigentlich der häufigste angeborene Trombose-Risikofaktor.

00:06:23: Das ist also der Gendefekt. Jetzt machen wir mal ein Beispiel für Predictive. Nehmen wir mal an.

00:06:30: Der Papa des Versicherten wurde vor kurzem operiert, es gab ja Komplikationen im Nachgang mit Thrombose.

00:06:38: Die Ärzte haben den Papa untersucht und festgestellt, Opala hat ja diesen Gen-Defekt, der hat also eine Faktor 5 Leiden Mutation.

00:06:46: Der Sohn, das ist der, den wir jetzt versichern wollen, hat sich in diesem Züge auch untersuchen lassen

00:06:53: und er hat ja ein Ergebnis bekommen, da steht ja drauf, das ist ein heterozygotes Ergebnis.

00:06:59: Das heißt, eine Kopie der Mutation ist vorhanden.

00:07:02: Er muss allerdings nichts tun, er hatte nie Beschwerden, er hat jetzt auch keine Beschwerden, eine Behandlung ist nicht notwendig.

00:07:09: Das ist ein Predictive Gentest.

00:07:12: Beispiel Nummer 2.

00:07:15: Unsere Kundin ist im dritten Monat schwanger.

00:07:18: Auch ihr Papa wurde vor kurzem operiert, auch er hatte Komplikationen im Nachgang im Punkt Thrombose.

00:07:26: Auch den haben die Ärzte untersucht und festgestellt, Opala hier, Faktor 5 Leiden Mutation.

00:07:33: Der Papa hat das der Tochter mitgeteilt, sie hat sich auch untersuchen lassen und sie ist positiv.

00:07:40: Sie hatte bisher keine Beschwerden, gibt aber diese Info an ihren Frauenarzt weiter.

00:07:47: Der Frauenarzt sagt ihr, gute Frau, du sollst prophylaktisch entsprechende Medikationen einnehmen bis mindestens nach der Entbindung.

00:07:57: Hier haben wir also jetzt keinen Predictive Gentest mehr, sondern einen diagnostischen.

00:08:03: Es gibt zwar aktuell keine Beschwerden, aber es gibt eine Behandlung.

00:08:07: Ja, sehr gut, da stellt sich jetzt die Frage, was bedeutet das dann konkret für den BIO-Antrag?

00:08:13: In unserem ersten Beispiel, wo wir den Predictive Gentest hatten, der wäre nur dann angabepflichtig,

00:08:21: wenn unser Versicherte eine BIO-Rente von mehr als 2.500 Euro im Monat abschließen wollte.

00:08:28: In unserem zweiten Beispiel dagegen muss das Testergebnis angegeben werden, weil es eine Behandlung läuft jetzt.

00:08:35: Und das unabhängig davon, wie hoch die Versicherte Rente sein sollte.

00:08:39: Super, danke Panos. Ich habe noch eine Frage auf dem Zettel von Olaf.

00:08:44: Und Olaf fragt, wie sind eigentlich die Grenzen von 300.000 Euro für eine Risiko-Leben

00:08:49: oder 30.000 Euro Jahresrente für die BIO zu verstehen, pro Vertrag oder insgesamt?

00:08:56: Und wie ist es mit der Dynamik? Reduzieren sich diese Grenzen beim Abschluss, wenn die Dynamik vereinbart wurde?

00:09:03: Liebe Olaf, das ist eine schwierige Frage. Diese Frage wird mir auch sehr oft in diversen Workshops gestellt.

00:09:11: Also aus dem Gesetzestext hier raus geht eine klare Antwort nicht hervor.

00:09:18: Aber im Gesetzentwurf von 2008 findet man in der Begründung eine glasklare Aussage zum Thema Dynamik erstmal.

00:09:29: Maskeblich, so stets im Gesetzentwurf, ist die beim Abschluss vereinbarte Versicherungsumme.

00:09:37: Auf die Dynamisierung kommt es also nicht an.

00:09:40: Das heißt, wenn ich eine Risiko-LV mache, dann darf ich abschliessen mit 300.000 Euro.

00:09:45: Und egal, ob ich jetzt mal 2, 3, 5% Dynamik habe und ob sich endet, man kann nehmen,

00:09:50: das überschreiten dann diese Grenze, aber darauf kommt es nicht an.

00:09:55: Zudem am anderen Teil, ob man jetzt mehrere Beufeträge in unserem Fall mit jeweils 30.000 Euro Jahresrente abschliessen kann,

00:10:04: ohne dass der Gentest offenbart werden muss.

00:10:09: Das ist ein bisschen heikles Thema.

00:10:10: Auch Dachengen sagt das Gesetz an sich nicht.

00:10:13: Eine ganz klare Aussage im Gesetzentwurf gibt es auch nicht, aber es gab einen rechtswissenschaftlichen Aufsatz

00:10:24: aus dem Jahr 2009 zu diesem Thema.

00:10:27: Und da stand tatsächlich, dass die Gesamtversicherungsleistung des versicherten Risikos ausschlaggebend

00:10:34: ist und nicht die in eine einzelne Police ausgewiesene Versicherungsumme.

00:10:41: Der Verfasser von diesem Rechtsaufsatz begründete das damit,

00:10:46: dass der Versicherer vor Zweck Abschlüssen des Versicherungsnehmers, der weiß jetzt,

00:10:52: ich habe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, dann kann ich mal mehrere Verträge abschliessen

00:10:56: und somit die 30.000 Euro Kappen sozusagen.

00:11:00: Der Versicherer, so sagt ja der Rechtsanwalt, der diesen Aufsatz verfasst hat,

00:11:08: soll geschützt werden von so einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

00:11:13: Deswegen soll nicht möglich sein, durch Aufstückelung von Polissen diese Obergrenze zu umgehen.

00:11:23: Die Begründung finde ich schlüssig, wenn ich ehrlich bin.

00:11:26: Natürlich, problematisch könnte es für den Versichere in der Praxis werden,

00:11:30: einen solchen Missbrauch in Anführungszeichen nachzuweisen.

00:11:35: In meiner Recherche für einen Workshop, wo das zum Thema war,

00:11:40: da konnte ich jedenfalls bis jetzt keinen Urteil finden.

00:11:43: Ja, spannend. Dann würde ich sagen, wir sind mit denen Fragen jetzt auch am Ende

00:11:49: und wir haben uns hier heute wirklich um ein wichtiges Thema gekümmert

00:11:52: und kurz und knapp darauf antworten können.

00:11:55: Danke Panos, ich habe weiter heute nichts mehr auf dem Zettel.

00:11:59: Das ist prima. Dann würde ich sagen, die nächsten Fragen, die heben wir auf

00:12:04: und beantworten sie dann im Herbst. Was meinst du?

00:12:08: Ich würde auch sagen, so machen wir das und wie es bis dahin langweilig wird.

00:12:11: Wir haben so viele Folgen in der Vergangenheit aufgenommen.

00:12:14: Gerne auch die noch mal anhören.

00:12:16: Da bleibt immer noch zusätzlich mal was hängen

00:12:19: und ansonsten freuen wir uns auf alles,

00:12:22: das was dann ab dem Herbst von uns aufgenommen werden kann.

00:12:26: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war die 40. Folge Biometritogo.

00:12:30: Wenn ihr unseren Podcast gut findet, empfiehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter.

00:12:35: Gebt uns auch gerne Feedback oder sendet uns eure Fragen.

00:12:38: Und von mir wieder ein liebes Danke fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.

00:12:43: Ciao!

00:12:44: Auch von mir. Danke, dass ihr da wart die ganze Zeit.

00:12:47: Wir freuen uns wieder auf euch.

00:12:49: Einfach dranbleiben. Bis zum nächsten Mal.

00:12:51: Genau, einen schönen Sommer.

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