Folge 41 / Längere Auslandsaufenthalte & BU: melden oder nicht?

Shownotes

Immer mehr Kund:innen arbeiten, reisen oder leben zeitweise im Ausland – doch was bedeutet das für die Berufsunfähigkeitsversicherung? In dieser Folge klären Nadine und Panos praxisnah die wichtigsten Fragen: Wann ist ein Auslandsaufenthalt „lang“ und damit anzugeben? Welche Regionen gelten als unkritisch, wo schauen Versicherer genauer hin – und warum spielen Zielland, Dauer, Zweck der Reise sowie medizinische Versorgung und Sicherheitslage eine Rolle? Wir beleuchten zwei Szenarien: (1) geplanter Auslandsaufenthalt bei BU-Antrag – inklusive typischer Risikofragen, Unterschiede zwischen Anbietern, Rolle der Risiko(vor)anfrage und „grüner Haken“ für bestimmte Länder; (2) Auslandspläne nach Vertragsabschluss – warum in der Regel keine Meldepflicht besteht, welche seltenen Ausnahmen es gibt und worauf bei Nachversicherungsklauseln zu achten ist. Zum Schluss gibt’s klare Dos & Don’ts: ehrlich und vollständig angeben, Bedingungen prüfen, Dokumentation sichern. Dein kompaktes Update für die Beratungspraxis.

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00:00:09: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Stegereif

00:00:12: beantworten kann.

00:00:14: Mein Kunde

00:00:14: hat einen neuen Beruf.

00:00:15: Muss ich das dem Versicherer

00:00:17: melden?

00:00:20: Meine Mandantin ist seit drei Jahren berufsunfähig.

00:00:23: Darf sie was dazu verdienen?

00:00:26: Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit?

00:00:29: Ist das wirklich ein Entweder-Oder?

00:00:33: Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich viele Versicherungsvermittler.

00:00:38: Wenn das auch bei dir so ist, dann bist du hier genau richtig.

00:00:42: Egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung.

00:00:48: Folge für Folge liefern wir in unserem

00:00:50: Podcast

00:00:51: Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um die große Welt der Biometrie.

00:00:55: Hier ist Biometrie To Go, dein akustisches Nachschlagewerk von und mit der Bayerischen.

00:01:04: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge Biometrie To Go.

00:01:07: Mein Name ist Nadine und ich bin Biometrie-Spezialistin im Team der Bayerischen.

00:01:11: Mit mir im Studio ist heute auch wieder Panos.

00:01:13: Hi

00:01:14: Panos!

00:01:14: Hi Nadine, auch hallo an alle Zuhörerinnen und Zuhörer da draußen.

00:01:20: Schön, dass ihr wieder da seid.

00:01:21: Genau, das gebe ich auch so zurück.

00:01:23: Wir haben eine lange Pause gehabt und das ist jetzt die erste Folge nach der Sommerpause.

00:01:28: Und ich hoffe, ihr hattet alle einen tollen Sommer und freut euch nun wieder auf unsere Folgen, die man sich natürlich auch gemütlich bei kälteren Wetter anhören kann.

00:01:36: Ja, und unser Fragenpostkop ist wieder schön voll.

00:01:39: Panos, ich würde sagen, wir können direkt loslegen.

00:01:42: Ja, das können wir machen.

00:01:44: Was hast du heute schönes ausgesucht für die neue Folge?

00:01:47: Ja, wie immer habe ich natürlich ein Thema rausgesucht, welches uns im Arbeitsalltag immer häufiger begleitet.

00:01:53: Längere Auslandsaufenthalte ist heute das Thema und was das für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet.

00:02:00: Das Thema kommt einfach immer häufiger und öfter vor, da die neue Arbeitswelt sich auch entsprechend angepasst hat.

00:02:06: Zunehmend Digitalisierung macht es einfach möglich.

00:02:09: Das stimmt.

00:02:10: Das ist vollkommen richtig.

00:02:11: Ich habe ja neulich auch eine Statistik gelesen.

00:02:15: Die fand ich ja richtig spannend.

00:02:17: Also im Jahr wandern denn fast zweihundertsiebzigtausend Menschen aus Deutschland aus.

00:02:28: Zwei Drittel davon, und das waren hier richtig spannend, sind ja junge Menschen, also unter vierzig Jahre, die haben häufig einen Hochschulabschluss und die meisten von ihnen wandern natürlich nicht für immer aus, sondern sie wollen nur eine Zeit lang ins Ausland.

00:02:47: Immer mehr Unternehmen setzen mittlerweile auch darauf, dass Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden.

00:02:55: In einer anderen Statistik habe ich wiederum gelesen, dass seventy-two Prozent der Firmen ihre Entsendungen ins Ausland in den letzten Jahren richtig ausgebaut haben.

00:03:07: Früher stand ja die Personalentwicklung und der Wissenstransfer im Vordergrund.

00:03:12: Heute geht es natürlich hauptsächlich darum, neue Märkte zu erschließen oder bestellende Märkte zu erweitern.

00:03:19: Deswegen auch diese Ausbau der Entsendungen.

00:03:22: Ja, wenn man dann überlegt, dass viele dieser Kunden bereits eine BU-Absicherung haben oder eine solche abschließen wollen, dann kann man die Relevanz dieses Themas natürlich auch besser verstehen.

00:03:33: Dieses Thema sollten wir aus zwei verschiedenen Perspektiven oder Szenarien betrachten.

00:03:38: Und ich würde jetzt einfach mal mit dem ersten Szenario beginnen und einfach mal eine Frage wieder in den Raum schmeißen.

00:03:47: Also ein Kunde kommt zu euch, liebe Vermittler, in die Beratung und will jetzt eine BU-Versicherung abschließen und sagt dann, übrigens, ich gehe noch für ein oder zwei Jahre ins Ausland.

00:03:59: Im Antrag zum Abschluss einer BU-Versicherung findet man natürlich eine Frage nach geplanten längeren Auslandsaufenthalten.

00:04:06: Hier sollten wir aber anmerken, dass die Frage im BU-Antrag über längere Auslandsaufenthalte gestellt ist und nicht nur für den Sommerurlaub.

00:04:15: Eigentlich meint ja gar nicht die Frage den Sommerurlaub.

00:04:19: Zumindest bei der Mehrheit der Anbieter ist es ja so, ne?

00:04:23: Also bei den meisten Versicherern ist ein Auslandsaufenthalt erst ab drei Monate als lang anzusieren.

00:04:32: Das ist im Moment die Regel.

00:04:34: Auch in der Ferstdiagnose ist die Frage ja so gestellt.

00:04:37: Da gehören wir von den Bayerischen auch dazu.

00:04:39: Dann gibt es eine Handvoll Anbieter, vier oder fünf kann ich mich jetzt nicht so genau erinnern.

00:04:45: Sie sehen sogar einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten als lang an.

00:04:50: Dagegen wiederum gibt es zwei Exoten im Markt.

00:04:54: Es gibt einen Anbieter, bei dem Angaben zu Auslandsreisen von mehr als sechs Wochen anzugeben sind.

00:05:03: Aber es geht auch kürzer.

00:05:04: Es gibt ja einen Anbieter, der keinen Zeitraum festlegt.

00:05:09: Also wenn man das streng nimmt, dann ist auch jede Urlaubsreise außerhalb Europas angabepflichtig.

00:05:15: Diese beiden Anbieter arbeiten allerdings nicht mit Marklern zusammen, also lieber Kolleginnen und Kollegen da draußen keine Panik.

00:05:22: Ja und das ist nicht die einzige Unterscheidung zwischen den Anbietern, die entsprechenden Risikofragen unterscheiden sich auch geografisch.

00:05:28: Ja, das stimmt.

00:05:30: Und auch hier gibt es ja wiederum die eine oder andere Überraschung.

00:05:34: Die absolute Mehrheit der Versicherer fragen nach Aufenthalten außerhalb der EU.

00:05:40: Manche davon erweitern sogar den Raum auf konkrete Länder wie die Schweiz, Island, Norwegen, Kanada oder die USA.

00:05:50: Das ist eine positive Erweiterung.

00:05:52: So ist auch die Frage in der Festdiagnose im Übrigen.

00:05:55: Die zweite große Gruppe, zu der wir von der Bayerischen auch gehören, fragt nach Aufenthalten außerhalb Europas.

00:06:03: Das ist natürlich geografisch betrachtet ein sehr großer Raum.

00:06:08: Es gibt wiederum zwei Anbieter, die jegliches Ausland abfragen.

00:06:12: Man sieht also, auch an diesem Punkt kann das lesende Risikofragen wirklich relevant sein.

00:06:18: Ja,

00:06:18: spannend.

00:06:20: Panos, wir haben ja vorgestern telefoniert und da hast du mir von einer weiteren Frage erzählt, die dir zu diesem Thema zugespielt wurde.

00:06:28: Und die habe ich mir natürlich notiert und möchte sie hier auch direkt nochmal stellen.

00:06:33: Führt einen geplanter, längerer Aufenthalt im Ausland immer zu einer Ablehnung.

00:06:38: Welche Kriterien gelten hier?

00:06:41: Du hast die Frage des Vertriebspartners natürlich bereits per Mail beantwortet.

00:06:45: Möchtest du diese Frage bzw.

00:06:48: die Antwort auch in dieser Runde noch mal teilen?

00:06:50: Ja, sehr gerne.

00:06:52: Also gleich vorweg.

00:06:54: Nein, nicht jede bevorstehende, lange Außenlandsaufenthalt führt unbedingt zu einer Ablehnung.

00:07:02: Wie immer, es kommt darauf an.

00:07:05: Das möchte ich mal ganz kurz erklären.

00:07:07: Der wichtigste Faktor ist, wohin geht's?

00:07:10: Also das Zielland.

00:07:12: Hier spielen viele Parameter eine Rolle.

00:07:15: Welche Natur gefahren sind dort üblich, die bei uns eher weniger wahrscheinlich sind?

00:07:21: Wie ist die medizinische Versorgungssituation in diesem Zielland oder in der Erweiter der Region, in der unsere Kunde sich aufhalten wird?

00:07:30: Hinzu kommen auch Sicherheitsaspekten.

00:07:33: Wie steht es zum Beispiel mit Gewaltkriminalität?

00:07:38: Ist es eine geringe oder eher höhere Gefahr?

00:07:42: Wie ist die politische Lage dort?

00:07:44: Ist sie stabil oder ist sie eher von Unruhen geprägt?

00:07:49: Dann gibt es ja noch einen Faktor und es ist der vorwiegende Grund der Reise.

00:07:54: Ist die Reise eher beruflich oder eher privat veranlasst?

00:07:59: Ein beruflich bedingter Aufenthalt bedeutet, diese Person wird ja fünfundreißig, vierzig oder mehr Stunden in der Woche arbeiten müssen, also wenig Zeit für Abenteuer in der Wildnis hätte man schon gesagt.

00:08:13: Wo wird sich der Versicherte hauptsächlich aufhalten?

00:08:16: Wird der sich in einer Stadt aufhalten oder eher in einer entlegenen Region?

00:08:21: Wird der eine feste Wohnung haben oder wird der ganz salopp gesagt selten vom Platz zum Platz?

00:08:29: Also wie man sieht, da sind ja viele Fragen, die am besten im Rahmen einer Risikoforenfrage geklärt werden sollten.

00:08:37: Ja, genau.

00:08:37: Und dann spielt natürlich auch noch die Dauer der Reise eine

00:08:40: Rolle.

00:08:41: Ja, richtig.

00:08:42: Auch das fließt in die Beurteilung mithilfe.

00:08:44: Ich könnte mir vorstellen, dass auch hier die Frage aufkommt, was ist, wenn im besten Fall alle Angaben vorliegen, zu welchen Voten und Entscheidungen kann es dann kommen?

00:08:54: Das ist auch so eine typische Frage, die uns erreicht,

00:08:57: oder?

00:08:58: Ja, das stimmt.

00:08:59: Also, Bauschalen nochmal kann man jetzt ganz wenig dazu sagen, aber wenn wir uns ein bisschen anstrengen, könnte man jetzt sagen, wenn der Kunde ins EU-Ausland geht.

00:09:12: oder nach Nordamerika ist es für die meisten Versicherer, wie wir vorhin besprochen haben, unproblematisch.

00:09:19: Geht es wiederum nach Südamerika, viele Afrika-Regionen, viele Asienregionen, da schauen die Versicherer etwas genauer hin.

00:09:29: Da sind die Risikofaktoren, die wir gerade besprochen haben, relevant.

00:09:34: Sind sie optimal, gibt es eine normale Annahme.

00:09:37: Ansonsten gibt es entweder einen Risikozuschlag, oder die schlimmere, das ist schlimmere Urteil sozusagen, wäre eine Zurückstellung bis zurückgeher nach Deutschland.

00:09:50: Ja, es ist spannend.

00:09:51: Ich bin selber vielen Asien rumgereist.

00:09:54: Ich war gerade gedanklich da schon wieder unterwegs.

00:09:58: Das ist das Positive an diesem Thema.

00:10:01: Gut, ich komme wieder zurück.

00:10:02: Also, wie du schon sagtest, am besten sollten ja Vermittler die Frage im Rahmen einer Rivo klären.

00:10:07: Also wirklich eine Risikoforenfrage einreichen.

00:10:10: Und hier hattest du vorhin FERS Diagnose genannt.

00:10:13: Meinst du, dass das hier hilfreich, damit es schneller geht?

00:10:17: Das ist ein sehr guter Punkt.

00:10:19: Also, man muss ja immer die Risikofragen genauer betrachten.

00:10:24: FERS Diagnose fragt... Erstens nach reisen in Krisengebieten oder, zweitens, länger als drei Monate außerhalb der EU.

00:10:35: Bei Krisengebieten wäre ich persönlich als Vermittler etwas vorsichtig.

00:10:40: Warum?

00:10:40: weil ich ja die Frage dann für den Kunden am Bildschirm beantworte?

00:10:45: Es sollte an diesem Tag am besten über die Seite des Auswärtigen Amtes geprüft werden.

00:10:51: wie dort hier und heute die Einstufung ist und als Vermittler würde ich sogar die Fundstelle speichern zur zweckende Dokumentation.

00:11:01: Wenn man in der Festdiagnose diese Frage mit Ja beantwortet, dann kommt nur noch eine Frage, also nur eine Frage noch, nämlich werden sie sich ausschließlich in der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Kanada oder den USA aufhalten.

00:11:20: Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, gibt es von vielen Anbietern, auch von uns im Übrigen, dann gleich einen grünen Haken, dann haben wir dann sofort eine normale Annahme.

00:11:31: Viele Detailnämenden Gesellschaften geben trotzdem kein Wort um ab, stattdessen fordern sie natürlich den entsprechenden Fragebogen an.

00:11:41: Findet der geplante Auslandsaufenthalt nicht in diesen fünf genannten Ländern statt?

00:11:46: dann gibt es kein sofortiges Wortum.

00:11:48: Alle Anbieter verlangen den Fragebogen, also die switchen um auf manuelle Prüfe.

00:11:55: Sehr gut.

00:11:56: Dann haben wir tatsächlich über das erste Szenario gesprochen.

00:12:00: Der kundet beim ersten Szenario den Aufenthalt bei Antragstellung mit.

00:12:06: Dann haben wir das zweite Szenario, der Kunde hat schon eine B.U.

00:12:10: und plant danach den längeren Aufenthalt oder Erfährt davon.

00:12:15: Das ist letztendlich eine Gefahrerhöhung.

00:12:17: Da verweise ich auf unsere Folge thirty-fünf.

00:12:20: Da haben wir da ausführlich drüber gesprochen.

00:12:22: Ganz genau.

00:12:23: Also dort haben wir ja gesagt, eine Nachvertragsabschluss eingetretene Gefahrhöhe ist nur dann angabepflichtig, wenn das ausdrücklich in den Bedienungen enthalten ist.

00:12:36: Meines Wissens gibt es nur einen Anbieter, der eine solche Nachmeldepflicht in seinen Bedienungen vorsieht.

00:12:44: Und die greift wiederum nur dann, wenn der Versicherte dort ein politisches Amt übernehmen würde, z.B.

00:12:51: er würde jetzt mal Bürgermeister irgendwo werden, oder dort dem Inhaber eines solchen politischen Abends nahestellen würde.

00:12:59: Solche Fälle dürften eigentlich extrem selten sein.

00:13:03: Ja, das stimmt.

00:13:05: Ja, pass auf, eine Sache habe ich noch.

00:13:07: Es gibt letztendlich eine Situation, bei welches eventuell zu einer Nachmeldepflicht kommen kann und das ist die Nachversicherung.

00:13:15: Wenn der Kunde seiner BU bei einem Versicherer hat, bei dem im Falle der Nachversicherung nur auf die Gesundheitsprüfung verzichtet wird, könnte der Versicherer doch die Frage stellen, ob ein längerer Auslandsaufenthalt bevorsteht.

00:13:28: Kleiner Wink von uns, wir machen das nicht.

00:13:31: Aber es könnte tatsächlich sein, deswegen da bitte genau drauf

00:13:35: achten.

00:13:37: Das ist ein sehr wichtiger Punkt, den du ansprichst.

00:13:39: Deswegen, wir sagen sie auch immer wieder im Podcast und auch in den Gesprächen mit den Vertriebspartnern.

00:13:45: Es ist wichtig, insbesondere für eine Maklerin, für einen Makler, diesen Punkt schon bei der Auswahl des Tariffs zu berücksichtigen.

00:13:53: Der Versicherer soll bei einer Nachversicherung nur die finanzielle Angemessenheit prüfen und sonst nichts.

00:13:59: Genau.

00:14:00: Dann fasse ich jetzt einfach mal zusammen, denn wir sind schon wieder ganz gut durchgekommen.

00:14:06: Also, wer jetzt?

00:14:09: Eine

00:14:10: oder beziehungsweise wer jetzt abschließen will und ans Ausland geht, muss das im Antrag angeben.

00:14:16: Der Versicherer entscheidet dann, nach Land, Dauer und sonstigen Umständen, die Panos eben genannt hat, im Einzelfall.

00:14:22: Wer schon eine BU hat, muss in der Regel den Auslandsaufenthalten nicht melden.

00:14:27: In aller Regel bleibt der Schutz weltweit bestehen, aber die Feinheiten im Bedingungswerk sollte man sich

00:14:32: anschauen.

00:14:33: Genau so ist es.

00:14:36: Ganz wichtig für diejenigen, die jetzt abschließen wollen.

00:14:41: Korrekte, ehrliche, vollständige Angaben im Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen.

00:14:46: Sonst riskiert der Kunde gegebenenfalls später den Versicherungsschutz.

00:14:51: Super.

00:14:51: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, das war jetzt die einundvierzigste Folge Biometri Togo.

00:14:57: Wenn ihr unseren Podcast gut findet, empfiehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter.

00:15:02: Und jetzt kommt noch eine neue Bitte.

00:15:03: Wir freuen uns auch riesig über eine Bewertung.

00:15:06: Gebt uns Sterne im Streamingdienst eurer Wahl.

00:15:10: Damit unterstützt ihr uns und sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft spannende Folgen rund um die Biometriewelt liefern können.

00:15:16: Viele Grüße von mir und bis zur nächsten Folge.

00:15:20: Auch von mir bleibt dann zum Schluss.

00:15:22: Bleibt dran, bleibt einfach neugierig.

00:15:24: Die Biometriewelt entwickelt sie weiter.

00:15:26: Bis zum nächsten Mal.

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