Folge 44 / Befristetes Anerkenntnis in der BU: Sinn, Grenzen & Praxis
Shownotes
Worum geht’s? Das befristete Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung – neu diskutiert durch ein Bedingungs-Update eines Marktteilnehmers.
**Rechtlicher Rahmen: ** Einführung/Verankerung im Zuge der VVG-Novelle (BU-Kapitel) und §173 VVG.
**Zweck der Befristung: ** In „zweifelhaften“ Situationen eine vorläufige Entscheidung ermöglichen, statt die Leistungsprüfung künstlich zu verlängern.
**Praxisbeispiel: ** Umschulung / Wiedereingliederung – Verweisung noch nicht absehbar, aber Leistung wird gebraucht.
**Wichtige Grenze: ** Befristung nur einmal – historischer Missbrauch durch Kettenbefristungen und daraus fehlende Rechtssicherheit für Versicherte.
**Risiko für Versicherer: ** Ist die Befristung nicht sachlich/ordentlich begründet, kann sie unwirksam sein – mit der Folge eines faktisch unbefristeten Anerkenntnisses.
**Alternative in der Praxis: ** Individualvereinbarungen (Leistungsbefristung) – möglich, aber aus Kundensicht oft weniger „sauber“ als klare AVB-Regelungen.
**Einordnung weiterer Klauseln: ** AU-Klausel / Krebsklausel beschleunigen Zugang zu Leistung, ersetzen aber nicht die BU-Leistungsprüfung.
**Zahlen/Marktbeobachtung: ** Einschätzungen aus Fachbeiträgen zur Häufigkeit von Befristungen/Individualvereinbarungen (Spannbreite je nach Versicherer).
**Take-away: ** Befristung kann sinnvoll sein – entscheidend sind Begründung, Transparenz und saubere Prozessführung.
Transkript anzeigen
00:00:09: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Steg reif beantworten kann.
00:00:14: Mein Kunde hat einen neuen Beruf!
00:00:15: Muss ich das dem Versicherer
00:00:17: melden?
00:00:20: Meine Mandantin ist seit drei Jahren berufsunfähig.
00:00:23: Darf sie was dazu verdienen?
00:00:26: Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit – Ist das wirklich ein Entweder-Oder?
00:00:33: Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich viele Versicherungsvermittler.
00:00:38: Wenn das auch bei dir so ist dann bist du hier genau richtig Egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung.
00:00:48: Folge für Folge liefern wir in unserem
00:00:50: Podcast
00:00:51: Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um die große Welt der Biometrie!
00:00:55: Hier ist Biometri To Go Dein akustisches Nachschlagewerk von und mit Der Bayerischen.
00:01:04: Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge biometri to go.
00:01:07: Mein Name ist Nadine und ich bin Biometrischpezialistin im Team der Bayerische.
00:01:11: Mit mir am Studio sind auch heute wieder Jesse und Panos.
00:01:14: Hallo ihr zwei!
00:01:16: Ja, hallo
00:01:17: zusammen!
00:01:18: Ja, in unserer heutigen Folge beschäftigen wir uns mit einem Thema das zum Jahresbeginn branchenweite Diskussionen gesorgt hat.
00:01:25: Der seid
00:01:26: ihr gespannt?
00:01:27: Ja und welches Thema handelt es sich denn genau?
00:01:30: Genau!
00:01:30: Es geht um das befristete Anerkennnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
00:01:34: An sich ist das ja aber kein neues Thema oder?
00:01:36: Richtig!
00:01:37: Das Thema ist nicht neu, aber es wird branchenweit neu diskutiert.
00:01:42: Kannst du den Zuhörerinnen und Zuhören mal sagen was genau der Anlass für diese erneute Diskussion ist?
00:01:48: Mache ich gerne, Jesse.
00:01:49: Die alte Leipziger hat im Januar ein Update ihrer BU-Bedingungen veröffentlicht und mit diesem Update haben Sie eine Regelung zum befristeten Anerkennnis eingeführt?
00:01:59: Genauer gesagt wieder eingeführt!
00:02:02: Man muss ja sagen dass die alte Leibziger einer der ersten BU für sicherer war, die auf die zeitliche Befristung eines Anerkenntnisses verzichtet haben dass diese sozusagen Rückzieher für Fragen sorgt.
00:02:16: Es ist für mich so irgendwie verständlich.
00:02:18: Vielleicht sollt mir aber von vorne anfangen, wir haben ja schließlich auch einige die uns jetzt zuhören, die aber neu in der Branche sind?
00:02:26: Ja da ist du recht!
00:02:27: Wir sollten vielleicht mal zuerst erklären was dieses befristete Anerkennens überhaupt bedeutet Panos.
00:02:33: Deswegen du darfst starten und die Frage geht an dich.
00:02:36: Nein endlich ich dachte ich bekomme heute keine Fragen Spaß beiseite.
00:02:42: Das ist echt ein wichtiger Punkt.
00:02:46: Das VVG, also das Versicherungsvertragsgesetz wurde mit Wirkung zum ersten Ersten in den Jahr und acht novelliert.
00:02:56: Und in diesem neuen VVg wurde damals ein neues Kapitel für die Beuversicherung aufgenommen.
00:03:03: Das Ziel war gesetzliche Minderstandards aufzunehmen.
00:03:09: Die Regelungen in diesem Kapitel sollten natürlich nicht alle praxisrelevanten Fragen zu BU bis ins Detail regeln.
00:03:16: Es sollte ja nur, wie soll man sagen so ein Basiskodex werden.
00:03:22: Das Thema Anerkennnis und die Möglichkeit einer Befristung wurde dabei in dem Paragrafen hundertdreiund siebzig eingeführt Wenn man sich diesen Gesetz entwurf liest erkennt man den vielen des Gesetzgebers hat hier für den Versicherten, so schreibt ja der Gesetzgeber eine Lohnersatzfunktion.
00:03:44: Also das bedeutet dass die versicherte Rente wird so schnell wie möglich gebraucht wenn der Leistungsfall eingetreten ist.
00:03:52: daraus folgt ein schützenswertes Interesse da sich der Versicherer möglichst bald und für einen möglichst langen Zeitraum verbindlich erklärt.
00:04:03: So kann der Versicherte also dann diese Rente in seine Zukunftsplanung einbeziehen.
00:04:08: Deswegen sieht der Paragraph XVII im Absatz I die Verpflichtungen des Versicherers vor, dass er sich erklären muss ob er seine Leistung fliegt erst mal anerkennt.
00:04:21: Und dann im Absatz zwei kommt es zur möglichen Befristung, das Gesetz sagt dass Anerkenden ist darf nur einmal zeitlich begrenzt werden und bis zum Ablauf der Frist bindend.
00:04:34: für wie lange natürlich diese Befristungen sein darf stets so im Gesetz nicht.
00:04:42: Die Praxis hatte gezeigt zu diesem Zeitpunkt, dass Aussicht beider Vertragsparteien ein Bedürfnis besteht in zweifelhaften Fählen bis zu einer abschließenden Erklärung zunächst eine vorläufige Entscheidung zu ermöglichen.
00:04:57: Okay
00:04:57: und dafür darfst du jetzt noch mal ein Beispiel erklären?
00:05:00: Ja gerne!
00:05:02: Nehmen wir mal an, der Versicherte befindet sich zum Zeitpunkt des Leistungsprüfung in eine Umschulungsmaßnahme oder in einer Wiedereingliederungsmaße.
00:05:13: Es ist also noch nicht klar ob eine konkrete Verweisung zeitnah möglich sein könnte.
00:05:20: ein Anerkennnis mit dem Vorbehalt der Verweisungen darf nicht ausgesprochen werden.
00:05:25: Also was müsste die Versicherer in so einem Fall machen?
00:05:28: Entweder warten und die Regulierung künstlich in die Länge ziehen, das ist aber keine gute Option.
00:05:35: Stattdessen bietet ihm eben das befristete Anerkennnis eine Handlungsmöglichkeit an.
00:05:40: Ja du hast vorhin aber auch gesagt dass die Befristung nur einmal ausgesprochen werden darf.
00:05:45: Und warum ist es jetzt genau so?
00:05:46: Ja da ist eine gute Frage!
00:05:48: Zeitlich befristete Anerkenntnisse gab es auch vor der Novellierung des VVG.
00:05:54: Dieses Recht wurde allerdings von einigen Versicherern sagen wir so missbraucht indem sie mehrere aufeinander folgenden Befristungen ausgesprochen haben.
00:06:04: Somit haben Sie sich diese Marktteilnehmer einem dauernden Anerkennnis irgendwie entzogen.
00:06:11: Ja, und magst du uns auch einen Zuhörerinnen und Zuhöhrern dann auch noch erklären warum das ein Problem ist?
00:06:16: Natürlich!
00:06:17: Eine Befristung wenn sie wirksam ist hat regelmäßig zufolge dass nach ihrem Ablauf hinsichtlich der offengelassenen Umstände die Regeln der Erstprüfung gelten.
00:06:29: Das heißt, der Versicherungsnehmer, der befindet sich immer noch in der Pflicht, die Fortdauer seiner Berufsunfähigkeit nachzuweisen.
00:06:37: Jetzt stellen wir uns alte Fälle vor bei denen der Versicherung jetzt übertrieben gesagt jahrelang aufeinander folgende Befristungen ausgesprochen hatte.
00:06:47: Da konnte der Versicherte nie Rechtssicherheit haben und genau diesem Missbrauch hat nicht nur die Rechtsprechung sondern auch den Gesetzgeber.
00:06:55: dann einen Ja,
00:07:01: und jetzt hattest du ja auch schon gesagt dass der Gesetzgeber aber nicht regelt wie lange oder für wie lange dieses befristete Anerkennnis ausgesprochen werden kann.
00:07:12: Und die meisten Versicherer, die jetzt ein befristetes Anerkennnis in Anerkendness in ihren Bedingungen ermöglichen, liegen ja meist eine maximale Dauer von zwölf Monaten von der Befristung fest.
00:07:27: Aber wäre es nicht besser, wenn die Versicherung ganz auf die Möglichkeit an der Befristung verzichten würden?
00:07:34: Im ersten Moment erscheint das tatsächlich so... Hier lohnt sich aber glaube ich einen zweiten Blick!
00:07:40: Auch diejenigen Versicherer, die auf die Befristung bedienungsseitig verzichten.
00:07:46: Die haben in der Praxis das Problem dass manche Fälle nicht abschließend beurteilt werden können.
00:07:52: Denkt einfach mal an den Fall mit der laufenden Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme was ich vorhin als Beispiel genannt habe.
00:07:59: Wie kannst du dann deinem Versicherten helfen ohne dich selbst zu schaden?
00:08:05: Da gibt es auch einen anderen Weg Der Verzicht.
00:08:09: Befristung bedeutet nicht, dass keine befristeten Leistungen möglich sind.
00:08:14: Der andere Weg ist nämlich dem Versicherer-Städt ja frei eine Individualvereinbarung mit seinem Kunden zu treffen und dort die Leistungen quasi zu befristen.
00:08:23: Ja und sind dann solche Vereinbarungen überhaupt zulässig?
00:08:26: Ja klar sind sie das.
00:08:27: aber eine Vereinbarung ist kein Anerkennnis im Sinne des VVG wiederbefristet noch unbefristed.
00:08:35: Auch mit einer wirksamen guten Vereinbarung befindet sich der Versicherungsnehmer noch immer in der Erstprüfung.
00:08:43: Wenn ein befristetes Anerkennnis dagegen unwirksam sein sollte, zum Beispiel wenn der notwendige Grund für die Befristung nicht ordentlich sachlich begründet wurde dann ist das wie ein unbefristetes anerkenntes zu behandeln.
00:08:57: Ist eine Vereinbarung, sag ich mal verdächtig, musste Versicherungsnehmer erfolgreich klagen wegen Siedenwidrigkeit oder Treuwidrigkeit?
00:09:06: Wie man sieht ist die Lösung für Einbarungen zwar gegeben Anstelle eine sauberen AVB-Regelung ist aber suboptimal.
00:09:14: Genau, in den modernen Tarifen gibt es einige Klauseln die auch eine befristete Leistung ermöglichen?
00:09:20: Ja das kennt man ja zum Beispiel im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsklausel oder der Krebsklauseln.
00:09:25: Genau
00:09:25: und hier kann der Versicherter dann selbst entscheiden ob er sie einen Anspruch nimmt oder nicht.
00:09:30: Und da ist aber die Frage unter diesen Umständen das Befristete Anerkennnis von Bedeutung.
00:09:35: Das ist eine berechtigte sehr gute Frage.
00:09:39: Die AU-Klausel muss aber der Kunde erst kaufen.
00:09:42: Viele tun sie das, viele aber auch nicht.
00:09:45: Außerdem eine gute AU-Glausel zwingt den Kunden nicht gleichzeitig einen Antrag auf PU Leistungen zu stellen.
00:09:55: Wenn dann also der Knde nachdem er monatelang arbeitsunfähig war doch den Antrag auf PUL Leistung stellen möchte, muss er immer noch nachweisen dass PU im Sinne der Bedienungen vorliegt.
00:10:09: Allein die Tatsache, dass jemand monatelang AU ist – das kann ein Indiz sein.
00:10:15: Das ist aber kein Beweis für vorliegende Berufsunfähigkeit und auch nach mehreren Monaten AU-Leistungen kann es sein, dass es trotzdem einen soliden sachlichen Grund für eine Befristung gibt.
00:10:28: Damit will ich ja sagen, das Eine hat nichts zwingend mit dem Anderen was zu tun und es ist sehr gut, dass Es beides gibt aus meiner Sicht besondere Klauseln sowie die Krebsklausel.
00:10:40: Auch diese Klausel ermöglicht einen schnelleren Zugang zu Leistung, aber ersetzt nicht die
00:10:46: BU-Leistungsprüfung.".
00:10:47: Ja und wie oft wird jetzt in der Praxis eigentlich so ein befristetes Anerkennnis?
00:10:52: Ja heute habe ich es mit dem Wort angewendet!
00:10:56: Also ich kenne jetzt keine konkreten Zahlen.
00:10:59: In einem Blogartikel hatte Herr Michael Franke von Franke & Bournberg geschrieben dass aus eigenen Recherchen des Hauses der Anteil der zeitlichen Befristungen und Individualvereinbarungen, also zusammengezählt je nachversicherer irgendwo zwischen null Komma drei und siebzehn Prozent ungefähr liegt.
00:11:19: Besonders merkwürdig – das hatte Herr Frank auch angemerkt in seinem Blogbeitrag – ist die Tatsache dass die Versicherer, die in ihren Bedienungen explizit auf ein zeitlich befristetes Anerkennungsverzichten nicht die Versichere sind, die den niedrigsten Anteil haben.
00:11:39: Das ist schon irgendwie merkwürdig.
00:11:40: das zeigt es der Bedarf da ist für die Befristung eines Anerkendenses.
00:11:47: Ja und ich habe in einem anderen Blogartikel gelesen, dass Versicherers auf beides verzichten sollten auf das befristete Anerkennnis und auf Individualvereinbarungen mit Befristung.
00:11:58: Wäre das nicht tatsächlich besser?
00:12:00: Ich glaube, den Artikeln, den du im Kopf hast, den habe ich auch gelesen.
00:12:04: Das wirkt tatsächlich logisch ist aber aus meiner bescheidenen Perspektive nicht unbedingt besser.
00:12:11: immer wieder gibt es die Situationen, die ich vorhin genannt habe.
00:12:15: der Versichert erreicht den Leistungsantrag ein.
00:12:19: zu dieser Zeit befindet er sich mitten in einer Umschulungsmaßnahme, in eine Wiedereingliederungmaßnahmen und aus den vorhandenen Unterlagen geht hervor dass die BU bald endet.
00:12:31: So was machst du jetzt als Regulierer wenn du keine Befristungen anwenden kannst?
00:12:35: Also ich habe jetzt auch keine pauschale Lösung dafür.
00:12:39: Ich persönlich finde die vorhandene Möglichkeit des zeitlich befristeten Anerkennnisses gut.
00:12:46: Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit auch die Rahmenbedienungen deutlich verschärft zu Lasten des Versicherers.
00:12:53: Es ist nicht mehr so einfach, machte Versicherung in seiner Entscheidung einen Fehler habe ich ja vorhin erwähnt dann ist die Befristung unwirksam mit der Folge dass es automatisch ein unbefristetes Anerkennnis vorliegt.
00:13:06: Ich bin aber auch gerne offen für einen Austausch zu weiterer Besserung dieser Praxis.
00:13:10: Ja, Panos vielen Dank wieder für deinen Input und auch deine persönliche Meinung dazu!
00:13:15: Ich finde das ist immer ganz wichtig zu hören.
00:13:18: Und ich finde aber damit können wir die heutige Folge schließen oder?
00:13:20: Jesse
00:13:21: dem stimme ich zu obwohl Panos am Anfang ja auch so ein bisschen nicht Angst hatte, aber sich gefreut hat dass wir ihn dann doch wieder in die Fragen mit einbeziehen.
00:13:30: Genau, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer!
00:13:32: Das war die vierzißigste Folge Biometry To Go.
00:13:35: Wenn ihr unseren Podcast gut findet empfehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter.
00:13:40: Wir freuen uns auch riesig über eure Bewertungen, gebt uns ein paar Sterne im Streamingdienst eurer Wahl.
00:13:46: Damit unterstützt ihr uns und sorgt dafür dass wir auch in Zukunft spannende Folgen rund um die Biometriewelt liefern können!
00:13:52: Vielen Dank von mir, viele Grüße und bis zur
00:14:02: nächsten Folge!
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