Folge 46 / Umdeckung in der BU – unterschätztes Haftungsrisiko für Makler
Shownotes
- Warum Umdeckungen in der BU in der Praxis so häufig vorkommen
- Weshalb Umdeckungen ein besonders hohes Haftungsrisiko für Makler darstellen
- Welche Beratungs- und Dokumentationspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz relevant sind
- Der Praxisfall aus Bamberg: BU gekündigt, Grundfähigkeiten abgeschlossen, Leistungsfall nicht versichert
- Was fehlende oder lückenhafte Beratungsdokumentation vor Gericht bedeuten kann
- Warum Gerichte davon ausgehen, dass Kunden durch eine Umdeckung nicht schlechter gestellt werden wollen
- Welche Punkte bei einer sauberen Umdeckungsberatung zwingend dokumentiert werden sollten
- Warum eine tabellarische Gegenüberstellung von Alt- und Neuvertrag sinnvoll ist
- Wie Deckungslücken konkret benannt und hervorgehoben werden sollten
- Weshalb auch der Zugang der Dokumentation beim Kunden abgesichert werden muss
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00:00:09: Gerade stoße ich auf eine Frage, die ich nicht aus dem Steg reif beantworten kann.
00:00:14: Mein Kunde hat einen neuen Beruf!
00:00:15: Muss ich das dem Versicherer
00:00:17: melden?
00:00:20: Meine Mandantin ist seit drei Jahren berufsunfähig.
00:00:23: Darf sie was dazu verdienen?
00:00:26: Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit – Ist das wirklich ein Entweder-Oder?
00:00:33: Diese und jede Menge weiterer Fragen beschäftigen täglich viele Versicherungsvermittler.
00:00:38: Wenn das auch bei dir so ist dann bist du hier genau richtig Egal ob Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung.
00:00:48: Folge für Folge liefern wir in unserem Podcast Antworten zu allen deinen Fachfragen rund um die große Welt der Biometrie!
00:00:55: Hier ist Biometry to Go dein akustisches Nachschlagewerk von und mit Der Bayerischen.
00:01:04: Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge Biometry To Go.
00:01:07: Mein Name ist Jessica Ich bin Biometrie-Spezialistin im Team der Bayerischen und mit mir im Studio ist heute wieder Panos.
00:01:15: Hallo Jessica, hallo an alle!
00:01:17: Ja... Heute wolltest du ja das wir uns mit einem Thema beschäftigen, dass in der Praxis wirklich häufig vorkommt und gleichzeitig doch ein sehr hohes Haftungsrisiko für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler darstellt.
00:01:32: Und es geht um die Umdeckung von Berufs- und Fähigkeitsversicherung.
00:01:36: Das stimmt.
00:01:37: Ja,
00:01:38: warum hast du dir dieses Thema für heute rausgesucht?
00:01:40: Na ja, obwohl viele Versicherer genauso wie wir ein sehr starkes Wachstum im Bau-Neugeschäft verzeichnen stagnierte Gesamtbestandteversicherer und das deutet darauf hin dass es ziemlich oft Umdeckungen stattfinden also einen neu abgeschlossenen Vertrag ersetzt einen Bestandsvertrag.
00:02:04: Und wie heißt es so schön?
00:02:05: Wo gehobbelt wird, da fallen Späne.
00:02:07: Ja das ist mir auch aufgefallen.
00:02:10: Dafür kann es aber durchaus einige gute Gründe geben.
00:02:13: zum Beispiel sind für viele Berufe die Beiträge im neuen Geschäft ja auch gesunken und der Versicherte möchte seine Beitragslast dann auch reduzieren.
00:02:21: Das ist wirklich verständlich.
00:02:23: oder auch wenn der Versicherte sich beruflich komplett neu orientiert hat Aber der Altvertrag keine Überprüfungsmöglichkeit anbietet.
00:02:31: Genau
00:02:31: so ist es.
00:02:32: Also aus Kundin- und Vermittlersicht gibt es viele legitime Gründe.
00:02:37: Auch die Qualität der Bedienungen hat sich enorm gesteigert, was auch ein Motiv für einen Tarifwechsel sein kann.
00:02:44: Ja richtig!
00:02:46: Und du hast aber auch gesagt dass die Umdeckung eines der größten Haftungsrisiken sein kann also gerade insbesondere für Versicherungsmarklerinnen und Versicherungsmarkler.
00:02:56: möchtest Du das erklären?
00:02:59: Geht doch, wenn du gerade darauf eingehst auch auf die gesetzlichen Pflichten ein, die hierbei
00:03:03: greifen.
00:03:03: Ja gerne!
00:03:05: Die Beratungspflichten eines Versicherungsvermittlers und zwar unabhängig von seinem Status werden in den Paragrafen sechs und einundsechzig des Versicherungenvertragsgesetzes geregelt.
00:03:20: Im Paragraph sechs wird die Beratungspflicht des Versicheras gereglt im Paragraf einundsechzig die Beratungspflicht des Vermittlers.
00:03:30: Beide Regelungen verwenden exakt denselben Wortlaut, das Ziel ist es nämlich dem potenziellen Versicherungsnehmer eine rationale Wahl des Versicherungsschützes zu ermöglichen, die zum einen auf vollständige Informationen basiert und zum anderen seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
00:03:51: Wenn die Vermittlung über einen Vertreter des Versicherers erfolgt so muss sich der Versicherer Fehler des Vertreters zurechnen lassen.
00:04:00: Wenn aber die Vermittlung des Vertrages durch einen Makler erfolgt, dann greift die Verpflichtung auf das Paragraf sechs grundsätzlich nicht – denn Makler trifft nämlich eine eigenständige umfangreiche
00:04:12: Beratungspflicht.".
00:04:13: Okay und genau deswegen hast du jetzt gesagt dass dieses Thema insbesondere für Versicherungsmaklerinnen und Makler relevant ist?
00:04:21: Genau!
00:04:22: Die typische Situation Die kennt man aus der Praxis, ne?
00:04:26: Der Makler spricht den Bestandskunden an oder er spricht einen für ihn selbst als Neukunde zu bewertenden an auf den bestehenden Versicherungsschutz und bietet ihm oder ihr Prüfung und gegebenenfalls Optimierung des bisherigen Versicherungsschützes.
00:04:44: Hier kommt es regelmäßig also oder kann es regelmässig zu Umdeckungen kommen?
00:04:49: Ja und das über alle Spaten hinweg.
00:04:51: Also immer dann, wenn der Versicherungsschutz nicht oder nicht mehr den Bedarf oder dem Wunsch des Kunden entspricht ist kann aber auch natürlich zu ganz neuen Abschlüssen kommen weil zum Beispiel der Kunde noch gar keine Berufs- und Fähigkeitsversicherung hat.
00:05:06: Das ist richtig.
00:05:08: Die Rechtsprechung hat aber mehrfach gezeigt, dass die Beratung bei ihr eine Umdeckung noch sorgfältiger sein muss.
00:05:18: Vor ungefähr fünf Jahren gab es zum Beispiel ein Urteil vom Landgericht Bamberg.
00:05:24: Bei diesem Urteil ging es eben um eine Umdeckung einer PU-Versicherung.
00:05:30: Möchtest du diesen Fall mal kurz schildern?
00:05:31: Ich glaube das ist wirklich ein spannendes Thema.
00:05:33: Ja gerne!
00:05:35: Hier hatten wir eine Versicherte und sie war mit ihrem bisherigen Markler nicht zufrieden.
00:05:41: Sie hat einen neuen Markler auf Empfehlung eines Bekannten gefunden, und der neue Markler hatte die Aufgabe bekommen den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen und nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen.
00:05:55: Die Kundin hatte unter anderem in ihrem Ordner auch eine Berufsversicherung – von diesem Vertrag war er nach eigenen Angaben zu teuer Und deswegen hatte sie sich schon im Vorfeld eigenständig nach einem günstigeren Versicherungsschutz umgesehen.
00:06:13: Nach der Beratung des Marklers hat sie dann diesen Vertrag, den PU-Vertrag gekündigt und eine Grundfähigkeitensversicherung abgeschlossen.
00:06:22: Vier Jahre später ist dann der Leistungsfall eingetreten bzw.
00:06:26: Sie hat einen Leistungsfall aufgrund psychischer Erkrankungen gemeldet.
00:06:31: Diese war aber im Grundfähigkeitenvertrag nicht versichert Und so kam es berechtigterweise von dem Grundfähigkeitenanbieter zur Ablehnung.
00:06:42: Daraufhin erhob die Kundin Klage gegen den Makler.
00:06:46: Lass mich raten, sie hat dann behauptet dass der Makler sie falsch beraten hätte oder?
00:06:51: Leider ja!
00:06:53: Sie sagte, sie habe keine detaillierte Gegenüberstellung der Leistungsunterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeit in Versicherung bekommen.
00:07:04: Sie sagte, der Makler habe ja auch nicht gesagt dass die Grundfähigkeit in Versicherung die BU ersetzen soll.
00:07:12: Sie sagte also das Kündigungsschreiben zu Berufs- und Fähigkeitsversicherungen soll ihr zwischen vielen Dokumenten zur Unterschrift geschoben worden sein.
00:07:25: Und sagte sie auch, dass eine Beratungsdokumentation wieder angefertigt noch unterschrieben geworden ist.
00:07:33: Last but not least, ihr Verlopter soll dabei gewesen sein.
00:07:38: Der ist ein
00:07:39: Zeuge.".
00:07:40: Oh
00:07:40: das sind ja wirklich große Anschuldigungen.
00:07:42: und was hat der Makler daraufhin vor Gericht dann erwidert?
00:07:45: Der Makler hat ja gesagt die Kundin hatte schon vor der Beratung die Entscheidung gefasst, die Behu zu kündigen.
00:07:53: Er hat auch gesagt dass er versucht hat sie davon abzubringen aber ohne Erfolg.
00:07:59: Er habe sie zumindest überzeugen können ein gewisses Grundmass an Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten und deswegen die Grundfähigkeit in Versicherung abgeschlossen.
00:08:11: Dann hat er noch hinzugefügt, er habe ihr die Unterschiede sehr wohl erklärt und die Beratungsdokumentation im Ordner
00:08:18: abgelegt.".
00:08:19: Das ist ja super dass er wirklich da so explizit ja gehandelt hat, wie es auch vorbildlich anscheinend dann gehandhabt werden soll.
00:08:27: und was stand in dieser Dokumentation jetzt tatsächlich drin?
00:08:31: Das ist jetzt langsam das Problem.
00:08:33: So wie es aussieht, hat das Gericht keine Beratungsdokumentation sichten können.
00:08:39: Der Beweis konnte anscheine nur durch die Zeugenvernehmung erhoben werden weil die Beratungstokumentations an sich zumindest so wenn man das Urteil liest gar nicht vorhanden war.
00:08:52: Ah, okay dann hat er doch was Falsches behauptet?
00:08:54: Das war gar nicht so vorhandene die Dokumentation.
00:08:57: das ist natürlich sehr schlecht!
00:08:59: Naja ob er jetzt etwas Falsches gesagt hat möchte ich jetzt nicht beurteilen aber durch dass das Dokumentationsdokument an sich gar nicht Vorhanden War gab es sich Schwierigkeiten Richtung Beweisführung.
00:09:14: Das möchte ich mal kurz erklären.
00:09:16: für das Vorliegen Eine Pflichtverletzung durch den Vermittler ist nach allgemeinen Grundsätzen immer der Versicherungsnehmer beweispflichtig.
00:09:25: Der Versicherungsnemmer muss also alles vortragen zu seine behauptete Fellberatung, der Vermittlern muss dann diesen Vortrag des Versicherungsnemmers substanziiert bestreiten und darlegen in welcher Weise er im Einzelnen seinen Beratungs- und Informationspflichten nachgekommen ist.
00:09:50: Dem Versicherungsnehmer oblickt dann den Nachweis, dass die Gegendarstellung des Vermittlers nicht zutrifft.
00:09:57: Das Problem dabei ist wenn die Beratungskdokumentation fällt oder sie ist da aber sie ist lückenhaft.
00:10:05: das ist ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht des Maklas oder des Vermidlers im Allgemeinen zu Beweiserleichterungen zugunsten des Versicherungsnehmers, bis hin zur Beweislastumkehr zulasten des Vermittlers nach sich ziehen.
00:10:23: Ja und in diesem Fall wie hier die Konstellation jetzt genau war?
00:10:28: Wie hat das Gericht dazu dann jetzt entschieden?
00:10:31: Die Entscheidung lautete um das mal auf den Punkt zu bringen quasi Deckung.
00:10:36: was bedeutet es dem Makler so dass gericht der makler ist seine Beratungspflicht nicht nachgekommen.
00:10:44: Er konnte nicht beweisen, dass er der Klägerin die entstehende Deckungslücke ausreichend erklärt hat und das was er sozusagen auf den Tonspur vor Gericht erklärte oder auch auf dem Tonspurs im Beratungsgespräch erklärten war nicht ausreichent um die Unterschiede zwischen dem alten Vertrag und dem neuen Vertrag.
00:11:11: Deswegen haftet er für einen Schaden, der kausal auf eine Pflichtverletzung zurückgeht.
00:11:18: Deswegen muss er die Kundin im Wege des Schadensersatzes so stellen als ob die Berufs- und Fähigkeitsversicherung nicht gekündigt worden
00:11:28: wäre.".
00:11:28: Und das heißt im Endeffekt was jetzt genau?
00:11:31: Also er ist quasi der Versicherer, der jetzt für die EU Leistung dann verantwortlich ist, richtig?
00:11:38: Genau!
00:11:39: Der Makler wird also durch diese Quasi-Deckung selbst quasi zum Versicherer werden.
00:11:45: Okay, das ist wirklich krass!
00:11:46: Weil hierinnen wir von einer extrem hohen Leistung gerade im Thema Berufsunfähigkeit und ich gehe auch mal davon aus dass dies jetzt nicht der einzige Fall ist der jetzt so vor Gericht gehandhabt wurde.
00:11:59: Ich denke mal da kommt öfters mal so das Thema dann Dokumentation auch zum Vorschein?
00:12:04: Nein leider ist es nicht der Einzigefall.
00:12:08: Fast parallel dazu gab es einen weiteren Fall in Erfurt, bei dem wiederum eine EU mit Dienstenfähigkeitsklausel gekündigt wurde und ein neuer Vertrag aber ohne Dienstenfähigkeinsklauseln abgeschlossen wurde.
00:12:22: Das Ergebnis war in etwa dasselbe.
00:12:26: Da ist dann die große Frage, was lernen wir jetzt voraus aus der Praxis?
00:12:31: oder für die Praxis eher gesagt?
00:12:33: Genau das ist ja die richtige Frage.
00:12:36: Fehler können passieren wie gesagt also wo gehobbelt wird vor allem Späne.
00:12:41: aber was kann man daraus für die praxis lernen?
00:12:44: Die Gerichte gehen immer davon aus dass der Versicherungsnehmer bei einer Umdeckung wieder eine Deckungslücke noch eine Verschlechterung seines Schutzes in Kauf nehmen will.
00:12:56: Der Versicherungsnehmer so die Gerichte erwartet, dass die Umdeckung nicht schlechter gestellt zu werden.
00:13:04: Ob das jetzt Praxis nah ist oder nicht?
00:13:06: Das möchte ich nicht kommentieren!
00:13:08: Das müssen wir in der Praxis einfach mal so hinnehmen.
00:13:11: Deswegen ist mega wichtig bei einer umdeckungen folgende Punkte unbedingt zu beachten erstens das Risikoprofil des Kunden Und wenn wir jetzt in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterwegs sind, insbesondere die Gesundheitshistorie möglichst beniebel ausarbeiten.
00:13:32: Nächster Punkt – Die Unterschiede zwischen dem alten und neuen Vertrag sorgfältig vollständig und ja detailliert finden und aufzeigen am besten mit einer tabellarischen Gegenüberstellung.
00:13:47: Ich würde sogar die gegebenfalls entstehenden Lücken in diese tabelladische Gegenüberstellung rott und fett markieren.
00:13:56: Und noch eine Sache, Beispiele für die Deckungslücken anbringen.
00:14:01: jetzt im Beispiel was wir vorhin genannt haben zum Beispiel Achtung!
00:14:05: Die Psyche oder ein Burnout ist hier nicht versichert behauptete Versicherungsnehmer die entstehenden Lücken, die du ihm als Makler aufzeigst.
00:14:17: Die seien ihm egal!
00:14:18: Hauptsache der Beitrag wird reduziert.
00:14:21: Dann bitte genau so notieren am besten mit dem Wortlaut, den der Kunde selber verwendet hat und das alles der Beratungsdokumentation hinzufügen.
00:14:31: und wichtig denn Zugang der Dokumentation beim Kunden sichern.
00:14:37: Das ist nämlich ein großer Fehler was in diesem Fall aus Bamberg Passiert ist.
00:14:44: Aus meiner bescheidenen Perspektive ist das der einzige Weg, sowohl der Beratungs- als auch der Dokumentationspflicht genüge zu tun.
00:14:52: Ja dank dir Panos!
00:14:54: Das war jetzt wirklich eine klare und praxisnahe Einordnung finde ich super.
00:15:00: Gibt es dennoch einen weiteren Punkt aus deiner Sicht, den man jetzt zu diesem Thema noch mal besprechen sollte?
00:15:05: Nein.
00:15:06: Dazu glaube ich gibt es nichts mehr zu sagen.
00:15:08: Ja okay super!
00:15:10: Dann sind wir am Ende der heutigen Folge angekommen.
00:15:14: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer das war die sechsohnvierzigste Folge Biometrie to go.
00:15:19: Wenn ihr unseren Podcast gut findet empfiehlt uns gerne an Kolleginnen und Kollegen weiter.
00:15:24: Wir freuen uns auch riesig über eine Bewertung.
00:15:27: Gebt uns ein paar Sterne in Spotify, Apple Podcast oder im Streaming-Dienst an eurer Wahl.
00:15:33: Damit unterstützt ihr uns und sorgt dafür dass wir auch in Zukunft spannende Folgen rund um die Biometriewelt liefern
00:15:50: können!
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